Eigenen Bruder mit Messer attackiert
Ein Familienstreit unter Brüdern im Bezirk eskalierte. Nun landete der gewaltsame Fall vor Gericht.
BEZIRK. Unter Tränen schilderte die 70-jährige Mutter eines Mannes aus dem Bezirk Amstetten gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer die meist aggressiven Verhaltensänderungen ihres Sohnes, die sie hauptsächlich auf den Konsum von Haschkeksen, die er selbst herstellt, zurückführt.
„Plötzlich ist er ein anderer Mensch, da kennt man ihn nimmer“, schluchzte die Frau, die trotz Entschlagungsrecht am Landesgericht St. Pölten aussagte.
Zertrümmerte Kniescheiben
Dass die Aggressivität des Mannes in letzter Zeit stark zugenommen habe, bestätigte auch die Tochter der Frau. Ihr habe er die Kniescheiben zertrümmern wollen. Eskaliert war schließlich ein Streit mit seinem Bruder, den er Mitte Mai 2016 aufgesucht habe, um Sachen abzuholen.
„Hüfe, er wü mi ostechen!“, hörte plötzlich ein 25-jähriger Zeuge. Als er nachschaute, habe er den Mann gesehen, der seinen Bruder am Hals gepackt hatte. Laut Aussage des Opfers habe sein Bruder plötzlich auch ein Messer aus der Tasche gezogen und mit wuchtigen Stichbewegungen gegen seinen Unterleib versucht, ihn mit dem Messer zumindest schwer zu verletzen. Zum Glück habe er durch Abwehrbewegungen das Schlimmste verhindern können.
Einweisung gefordert
„I wollt ihn net stechen!“, behauptete der Beschuldigte, für den Staatsanwalt Karl Wurzer den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher forderte. Gutachter Dietmar Jünger attestierte bei dem Betroffenen ein manisch-psychotisches Gesundheitsbild, weswegen der Mann bereits 2002 und 2013 in stationärer Behandlung war. Er selbst halte sich jedoch nicht für krank beziehungsweise behandlungsbedürftig und führe sein Verhalten auf langfristige familiäre Konfliktsituationen zurück. In gewissen Phasen mache er, was er für richtig halte und zwar ohne Rücksicht auf Verluste. Seine Impulskontrolle sei dann gänzlich aufgehoben, so auch beim Vorfall mit seinem Bruder, weshalb er bei der Tat als unzurechnungsfähig eingestuft werden müsse.
Angst vor weiterer Gewalt
Aufgrund des Fehlens der Krankheitseinsicht und des Negierens der Behandlungsnotwendigkeit sieht Jünger derzeit keine andere Möglichkeit, als den Betroffenen in eine entsprechende Anstalt einzuweisen. Die Gefahr weiterer Gewaltattacken sei als durchaus hoch einzustufen. Mit der Messerattacke, so der Staatsanwalt, sei jedenfalls Lebensgefahr verbunden gewesen. Ihm nur anzudrohen, dass er in eine Anstalt komme, wenn er seine Behandlungen nicht durchziehe, sei derzeit nicht möglich. Dem entsprach auch der Schöffensenat, der die Aussagen der Zeugen als durchaus glaubwürdig wertete, obwohl der Betroffene bis zuletzt behauptete, dass es nicht so gewesen sei.
Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher akzeptierte der Betroffene nicht. Über seinen Verteidiger Andreas Chocholka möchte er eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil einbringen. Es ist damit nicht rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.