Neues Gesetz: Tierschutzvereine bangen um Zukunft

Maria Kuttner mit Kater Maxi. | Foto: Kuttner

BEZIRK AMSTETTEN. Um den illegalen Handel mit Tieren im Internet zu unterbinden, wurde ein neues Tierschutzgesetz erlassen. Doch anstatt endlich eine Handhabe gegen die vor allem aus dem Ausland kommenden Tierhändler zu besitzen, trifft das Gesetz nun auch die Tierschutzvereine aus der Region.

Auswirkungen des Gesetzes

So darf auch der Tierschutzverein Ybbstal künftig online keine Tiere mehr vermitteln, erklärt Sabine Offenberger vom Tierschutzverein, da der Verein kein Tierheim ist bzw. besitzt.
Die Anforderungen zum Betreiben eines Tierheims, etwa Fachausbildung oder der Bedarf eines Quarantäneraums, wären für den Verein weder räumlich umsetzbar noch finanzierbar.

Hohe Strafen werden fällig

Bei Zuwiderhandeln werden Strafen bis 3.750 Euro fällig, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro. "Wir machen uns dann strafbar", berichtet Sabine Offenberger vom Tierschutzverein Ybbstal. Sie fragt: "Wohin mit den Tieren?"

Wie soll es weitergehen

Aus dem Büro des zuständigen Landesrats Maurice Androsch heißt es: "Tierschutzvereine, die bisher einer Tätigkeit nachgegangen sind, die nicht bewilligungspflichtig war, haben bis zum 1. Juli 2018 Zeit, um einen Antrag auf Bewilligung ihrer Tierhaltung zu stellen."
Das Problem der Tiervermittlung für die Vereine wird dadurch aber nur um ein Jahr hinausgezögert.

Änderung in Arbeit

Eine Lösung könnte allerdings seitens des Bundesministeriums kommen. Aufgrund des österreichweiten Aufschreis der Tierschützer wird gerade an einer Änderung der Tierhaltungsgewerbeverordnung gearbeitet.

Wohin mit den Tieren

Die Abteilung des Landes stellt aber auch klar: Für Tierschützer, die bisher in ihrem eigenen Haus eine Art Tierheim errichtet und dort eine Vielzahl an Schützlingen gepflegt und gehalten haben, wird es auf jeden Fall in Zukunft eng werden.

Brauchen die Vereine

"Das ist ein Wahnsinn", sagt Maria Kuttner vom Tierschutzverein Ybbstal über das Gesetz. "Was passiert dann mit den Viecherln?", fragt sie. Allein rund 2.000 Katzen und 300 Hunde fanden bei ihr und ihren Kollegen im vergangenen Jahrzehnt Zuflucht.

"Ohne die Vereine geht es nicht", so Offenberger. Die wenigen Tierheime könnten die Anzahl an abgegebenen Hunden und Katzen ohne die Pflegeplätze und die Arbeit der Vereine nicht bewältigen. Sollte hier keine Klarheit geschaffen werden, "gibt es keinen Tierschutzverein mehr", sagt auch Christine Hausleitner vom Tierschutzverein Region Amstetten. "Dann müssen Tiere sterben", so Hausleitner.

ZUR SACHE: Das neue Tierschutzgesetz besagt, dass Personen und Vereine, die über keine "bewilligte Einrichtung" verfügen, etwa ein Tierheim, künftig Hunde, Katzen und Co nicht öffentlich vermitteln dürfen. Künftig braucht jeder dafür eine behördliche Bewilligung. Bestehende Vereine haben für die Antragstellung einer solchen Bewilligung bis 1.7.2018 Zeit.

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