Offener Brief an Mag. Ferstl von der Verkehrsabteilung der BH Baden
Sehr geehrte Frau Ferstl!
Sie werden mir wie schon so oft zur Antwort geben, dass bei Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern auch Maßnahmen der Verkehrsbehörde, wie Überholverbote und Tempolimits, keine Leben retten können.
Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass die Verkehrsteilnehmer ihr Fahrverhalten den Verhältnissen anzupassen haben, so wie es in der STVO in vielen Paragraphen nachzulesen ist und somit keine strengeren Verordnungen der BH notwendig seien.
Wenn Fahrzeuglenker rasen oder waghalsig überholen, muss man mit Opfern rechnen, wie wir wieder einmal vor Augen geführt bekommen haben. Die schnelle Verbindung durchs Helenental von Baden nach St.Pölten bringt eben einen gewissen Kollateralschaden mit sich.
Daran haben auch die Begradigungen der Strecke bei der Krainerhüttensiedlung und beim Hotel Zeman unter dem Vorwand "Zu unserer Sicherheit" nichts geändert. Im Gegenteil - das Geschwindigkeitsniveau unter Vorschieben der veralteten Doktrin "aus Gründen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs" ist nach oben gepusht worden. Jetzt erntet man die "Früchte" der Beschleunigung durch die Landesstraßenbauer mit Unterstützung des SV Wagenhofer - einige Blechschäden weniger, aber mehr Tote und Schwerverletzte
Warum traut man sich nicht ein Limit von 70km/h von Baden bis Alland für zwei Jahre als Testbetrieb zu verordnen. Die "Zeitersparnis" von weniger als 2 Minuten bei freier Fahrt, die das Rasen durchs Helenental ergibt, kann doch nicht der Grund dafür sein.
Die wirksame Energie bei einem Unfall würde sich halbieren!
Mit freundlichen Grüßen
DI Erwin Dollensky
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