85-Jähriger musste zweimal in die behördliche Teststraße
TRIESTINGTAL. Der 85-jährige Robert aus Weißenbach verspürte vorige Woche Corona-Symptome. Sein Antigentest zuhause war positiv. Er rief bei 1450 an, die seine Daten aufnahmen und ihn für einen PCR-Test zur behördlichen Teststraße nach Baden schickten. "Ich fuhr so schnell wie möglich hin", erzählt Robert. "Doch als ich dort war, wusste man noch nichts von meinen Daten und ich wurde wieder weggeschickt. Ich solle morgen wieder kommen. Die Teststraße nimmt nämlich keine PCR-Tests ab ohne Zuweisung. Da war ich schon verärgert, denn der Weg von mir daheim bis Baden ist doch 50 Kilometer, und wenn man sich auch ein bisschen kränklich fühlt und schon älter ist, ist das schon beschwerlich."
Am nächsten Tag hat es dann geklappt mit seiner Testung. Notruf 144, zuständig für 1450, teilt uns dazu mit: " Verdachtspersonen dürfen ausschließlich in einer behördlichen Teststraße getestet werden und der Herr war natürlich nach seinem Anruf in der Teststraße angemeldet. Leider konnte uns bei seinem Anruf seine Sozialversicherungsnummer nicht genannt werden. Über diese findet man in der Teststraße am einfachsten eine Person im System, natürlich aber auch über Namen und Geburtsdatum. Möglicherweise kam es daher zu einem Missverständnis in der Teststraße. Uns ist klar, dass es für einen 85-jährigen oft nicht einfach ist, jedoch war er einen Tag später korrekterweise in der ihm nächstliegenden behördlichen Teststraße in Baden offiziell testen."
Der Ärger ist inzwischen verflogen, Corona verläuft bei dem Dreifach-Geimpften eigenen Angaben zufolge mild.
Anmerkung, um Missverständnissen vorzubeugen: Eine behördliche Testung in einer Apotheke ist aufgrund der Absonderung gar nicht erlaubt (nachdem eine Person mit Symptomen ja offiziell als Verdachtsfall gilt) bzw. möglich. Der einzige Grund als abgesonderte Person, das Haus zu verlassen, ist die Fahrt zur behördlichen Testung. Alle Details sind hier beschrieben: www.144.at/teststation
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