Schutzzone
Badener IT-Unternehmen muss Sonnenschutz entfernen
Michael Schwabl sanierte eine historische Villa in Baden und verlegte seinen Firmensitz hierher. Um seinen Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen zu bieten, hat er einen Sonnenschutz auf den Dachflächenfenstern montiert.
BADEN. Weder Kosten noch Mühen wurden von Michael Schwabl, Geschäftsführer ondot solutions GmbH, beim Umbau der historischen Villa in Baden gescheut, um den Bestand bestmöglich zu sanieren. In enger Absprache mit dem Bauamt Baden wurden von dem Badener IT-Unternehmen alle nötigen Maßnahmen ergriffen, um das historische Objekt so zu gestalten, dass es sich gut in das Stadtbild einfügt. 2020 hat Schwabl seinen Firmensitz mit insgesamt 30 MitarbeiterInnen in seine Heimatstadt Baden bei Wien verlegt. Um seinen Software-EntwicklerInnen bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und um energieeffizient Tageslicht und Wärme zu nutzen, wurden in den Büros im Dachgeschoß Außenjalousien montiert. Diese mussten nun gemäß dem Abbruchauftrag des Badener Bauamts wieder kostenintensiv abmontiert werden.
Energiesparende Lösung für historische Villa:
Das Objekt am Kaiser Franz Ring 24 in Baden wird als Bürogebäude von der ondot solutions GmbH genutzt. Die meisten der 30 Mitarbeiter sind als Softwareentwickler beschäftigt. Die Arbeit an den Bildschirmen erfordert eine flexible Möglichkeit das vorhandene Tageslicht/Wärme zu nutzen bzw. auch vom Gebäude fernzuhalten. Dazu wurde eine technische Steuerung, die den Sonnenschutz automatisch hinauf und hinunter fährt, installiert. Was Form und Farbe betrifft, wurde ein maximal dezentes Modell gewählt. Bei der Sanierung des historischen Bestandes wurden in enger Absprache mit dem Bauamt alle Maßnahmen ergriffen, um das Objekt so zu gestalten, dass es sich gut in das Stadtbild einfügt. Laut Bauordnung der Gemeinde Baden (Abbruchauftrag gemäß § 35 Absatz 2 der NÖ Bauordnung 2014) ist der gewählte Sonnenschutz aber in der Schutzzone verboten. Nach einigem Schriftverkehr musste der Sonnenschutz laut Bescheid demontiert werden.
Wie zeitgemäß ist die Bauordnung in Baden?
Schwabl versteht nicht, wieso energiesparende Maßnahmen wie ein Sonnenschutz oder Solarpaneele von der Bauordnung stark reglementiert sind, anstatt eingefordert zu werden. Er betont: "Ich kämpfe nicht um mein Projekt, sondern darum, dass die Bauordnung flexibler wird, dass ein Diskurs stattfindet. Wir müssen über Energie nachdenken."
Auch ihm ist es wichtig, das Stadtbild Badens nicht zu verschandeln, aber er möchte mit der Zeit gehen.
„Wir möchten den Diskurs um die Flexibilität der Bauordnung anregen“, betont der ondot Geschäftsführer. Bauprojekte sollen als Ganzes beurteilt werden. Ideal wäre aus seiner Sicht eine unabhängige Expertenkommission, die einzelne Projekte beurteilt. „Wünschenswert wäre eine Initiative der Stadtgemeinde Baden, um die Bauordnung ins Heute zu bringen – betreffend Solarpanel, Beschattung und energiesparende Bauweise“, so Michael Schwabl, der zum gemeinsamen Dialog anregen möchte.
Hinterfragen: Abbruchbescheid „Außenjalousie“
„Für mich nicht ersichtlich, warum dieser unnötige und aufwändige Schritt gesetzt werden muss und hier von Seiten Bauamt keine Flexibilität gezeigt wird“, ist Michael Schwabl verärgert: „Im Sommer können wir den Einsatz der Klimaanlage und im Winter die Heizkosten deutlich reduziert. Alles spricht von energiesparenden Lösungen und in Baden müssen getroffene Maßnahmen wieder rückgebaut werden.“ Es handelt sich dabei um fünf konsenslos außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen im Bereich der Dachfläche, die nach Meinung des ondot Geschäftsführers das Stadtbild nicht stören und einen guten Dienst erweisen, um für die 30 MitarbeiterInnen ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen.
Der einschlägige Paragraf aus den Schutzzonenbestimmungen der Stadt Baden
§ 1.5 „Fix montierte Sonnenschutzeinrichtungen sind in den Schutzzonen Kategorien 01, 02 und 03 nicht zulässig. Auf- oder einziehbare Sonnenschutzeinrichtungen wie Jalousien oder Markisen müssen in ihrer Größe, Art und Farbgebung dem Fassadencharakter entsprechen und dürfen im geschlossenen Zustand diesen nicht beeinträchtigen.“
Reaktion von Stadtrat Hornyik
Stadtrat Johann Hornyik, Vorsitzender Ausschuss für Stadtplanung; Vorsitzender-Stv. Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität sagt dazu: "Die Baubehörde trifft die Entscheidung. Sie hat dafür das Gutachten der Schutzzonenkommission zu würdigen."
Er führt weiter aus: "Ich bin nicht Teil der Badener Baubehörde und daher auch nicht in das konkrete Verfahren involviert. Soviel ich weiß, steht die zuständige Schutzzonenkommission jederzeit zur Beratung bereit. Allerdings setzt das voraus, dass das Projekt eingereicht oder zumindest zur Einschätzung der Ortsbildverträglichkeit vorweg vorgelegt wird. Das ist der normale Ablauf bei Bauverfahren und ich verstehe daher nicht, woher die Frage nach Befassung einer Kommission kommt. Diese existiert und bemüht sich auch gemeinsam mit den Planern um Lösungen im Sinne der Bauherrn und der Erhaltung des Ortsbildes."
Bei einem Bauvorhaben ist eine Bauanzeige oder Baueinreichung (je nach Art des Bauvorhabens) gemäß §15 NÖ Bauordnung notwendig. Wenn dies unterlassen wurde, kann die Genehmigung nachträglich eingereicht werden, aber auch hier muss die Baubehörde nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung entscheiden. Wenn notwendig wird der Abbruch des konsenslos errichteten Bauwerks oder Bauteils angeordnet.
Hornyik erklärt: "Der Bauwerber hat die Möglichkeit eine nachtägliche Einreichung vorzunehmen, allerdings ist es trotzdem notwendig, dass das Vorhaben dem Baurecht entspricht. Leider kommt das immer wieder vor, dass das nicht der Fall ist, wobei der Fehler normalerweise bei den befugten Planern und nicht bei den Bauwerbern liegt. Von den Planern erwarte ich mir, dass sie die Bauordnung kennen und danach handeln. Fehler passieren. Für derartige Fälle sind die Planer auch haftpflichtversichert."
Zu der Forderung nach mehr Flexibilität von Herrn Michael Schwabl sagt er: "Unter „Fexibilität“ kann nicht verstanden sein, dass sich die Fachkommission entgegen der geltenden Bestimmungen und fachlich-sachlichen Gegebenheiten das Recht beugt. Die Schutzzonenkommission ist durchaus flexibel, wenn es darum geht unter Einhaltung der Vorgaben gemeinsam mit den Planern nach guten Lösungen für die Bauherren zu suchen. Gerade zum Thema Sonnenschutz bei Dachflächenfenstern gibt es auch ensembleverträgliche Ausführungsmodelle einer außenliegenden Beschattung."
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.