Tempo 80-Plakate demontiert
Gemeinderatswahl in Alland mit "Nachwehen"

So lagen die Plakatständer im Gebüsch nahe Urtelstein, demontiert vom Streckendienst der Straßenmeisterei, weil die Plakate unrechtmäßig aufgestellt waren. Dollensky stellte sie wieder auf, daraufhin wurden sie abtransportiert. | Foto: privat
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  • So lagen die Plakatständer im Gebüsch nahe Urtelstein, demontiert vom Streckendienst der Straßenmeisterei, weil die Plakate unrechtmäßig aufgestellt waren. Dollensky stellte sie wieder auf, daraufhin wurden sie abtransportiert.
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  • hochgeladen von Gabriela Stockmann

Rätselraten um "verschwundene" Wahlplakate der Liste ALL von DI Erwin Dollensky zur Gemeinderats-Neuwahl am 7. Juni.

ALLAND/HELENENTAL. Schon vor dem Wahltermin war ein Plakatständer an der Helenentalstraße B210 in Sattelbach entfernt worden. Dollensky erhielt eine 180 Euro-Strafanzeige. "Ungerechtfertigt", sagt Dollensky, sein Einspruch läuft.
Nach der Wahl wollte Dollensky (Er gewann erstmals 2 Mandate) Danke-Aufkleber anbringen. Dabei stellte er fest, dass auch sein Dreieck-Plakatständer beim Urtelstein verschwunden war. Er drohte mit Diebstahlsanzeige, die Plakatständer sind sein Eigentum. Dann hieß es, er könne die Plakate in der Straßenmeisterei Baden abholen. "Die Straßenmeisterei muss im Auftrag gehandelt haben, denn sie selbst ist kein Exekutivorgan", so Dollensky. Die BH Baden betont, keinen Auftrag zur Entfernung erteilt zu haben. Dollensky vermutet politische Hintergründe, da er immer wieder die Verkehrspolitik des Landes kritisiert.

Stellungnahme der Straßenbauabteilung

Der Leiter der Straßenbauabteilung Wr. Neustadt, DI Klaus Lengauer, erläutert: "Jeder Grundeigentümer muss immer gefragt werden. Wir haben zwei Plakatständer entfernt, sie standen ungefragt und nicht verkehrssicher auf Landesgrund. Unser Streckendienst hat sie umgelegt. Dann wurden sie wieder aufgestellt. Daraufhin hat sie unser Streckendienst weggeräumt." Dollensky hat inzwischen seine Plakate abgeholt, glaubt aber, dass noch Material fehlt.

Strafverfahren eingestellt

Inzwischen gab es auch bereits eine Aussprache zwischen Dollensky und der BH Baden in Anwesenheit der Bezirkshauptfrau. Dabei wurden, so gibt Dollensky bekannt, alle Strafverfahren gegen ihn im Zusammenhang mit der Aufstellung seiner Wahlplakate an der B 210 im Helenental (Paragrafen 82 und 84 der Straßenverkehrsordnung) eingestellt. Dollensky: "Die rechtliche Grundlage für die Einstellung der Strafverfahren ist ihres Wissens nach eine Dienstanweisung der Landesregierung oder des Landeshauptmannes aus den 1990iger Jahren, wo festgelegt ist, dass Wahlwerbung nicht als gewerbliche/kommerzielle Werbung im Sinne des §82 STVO zu werten ist. Die Dienstanweisung dient angeblich nur internen Zwecken. Wie sollen Wahlwerber wissen, ob sie Plakate schon zehn Wochen vor einer Wahl oder 21 Tage nach einer Wahl aufstellen dürfen, wenn der Inhalt der Dienstanweisung nur den Behörden vorbehalten ist?"

Eine weitere "Runde"

Dazu gab es dann noch eine weitere "Runde". Für die Bezirkshauptfrau schrieb Stephan Weisel an Dollensky einen weiteren Brief. Es sei nämlich keine "Dienstanweisung" gewesen, mittels der das Strafverfahren gegen Dollensky eingestellt wurde. "Grundlage für die Einstellung war § 45 Abs. 1 Z. 1 Verwaltungsstrafgesetz." Weisel verweist auf eine Anfragebeantwortung an die Präsidentin des Nationalrates vom 22. Dezember 2009 zum Thema „Bewilligungspflicht“ von Wahlwerbung, politischer Werbung und Werbung außerdem festgehalten:

„In der höchstgerichtlichen Judikatur wird in Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit von einer unterschiedlichen Gewichtung dieses Grundrechts bei Wahlwerbung, politischer Werbung und sonstiger Werbung ausgegangen. In verfassungskonformer Interpretation wird eine Bewilligungspflicht für Wahlwerbung (nicht für politische Werbung schlechthin) nach § 82 bzw. 84 StVO nur dann zu bejahen sein, wenn damit (Anm.: dem Bewilligungsverfahren) keine ungebührliche Verzögerung verbunden ist, wovon im Regelfall aber auszugehen sein wird. Jedenfalls unterliegt aber jedweder Werbeträger den Vorgaben des § 35 StVO, wonach Gegenstände, die die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden, von der Behörde entfernt werden können.“

Das Wahlergebnis

Wesentlich einfacher verständlich ist das Wahlergebnis vom 7. Juni, der Gemeinderats-Nachwahl in Alland. Dollenskys Liste ALL konnte die Stimmen von 70 auf 147 verdoppeln und erhielt erstmals seit Bestehen (seit 2005) zwei Mandate. Ob's den Plakaten oder dem Plakatkrieg oder Dollenskys Beharrlichkeit in Verkehrsfragen im Helenental geschuldet war, das lässt sich wohl kaum eruieren.

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