Lesermeinung zu Strandbad-Limitierungen
Ist das rechtlich in Ordnung?
Pfingstsonntag, 8:09 früh, Kassenschalter Strandbad Baden, 10 Grad, Regen ist angesagt, im Bad sind maximal 10 Personen, die meisten in den beiden warmen Schwefelbecken: also ideale Bedingungen für meine wöchentlichen 1,7km Kraul/Brust/Rücken, wie ich dies seit 15 Jahren ca. 15 Mal im Jahr in diesem Strandbad mache: endlich wieder schwimmen und noch dazu nicht im (Wiener Stadt- )Hallenbad, sondern im schönen, gewärmten 50m-Becken des Strandbads, in dem drahtiges Schwimmen auch bei Regen, Schnee und Kälte ein Vergnügen ist. Deshalb: 6:30 Tagwache, 7:29 Zug von Wien nach Baden, dann Autobus zum Strandbad. Wie immer wird mich meine Frau mit dem Auto um 9:45 zum Frühstück abholen.
Am Vorabend noch die offizielle Website der Stadt, also des Eigentümers des Strandbades, gecheckt (https://www.baden.at/Thermalstrandbad_Baden_-_Eintauchen_in_Lebenslust). Dort steht ohne vorherige erläuternde Bemerkung nur: „Durch die massiven Zugangsbeschränkungen besteht heuer jedoch vorerst nur für bestehende Kabanen-, Kabinen und Kästchenmieter, die bereits im Vorjahr eine Saisonkarte erworben haben, die Möglichkeit ihre Saisonkarten wieder zu aktivieren. Die Dauerunterbringungsmöglichkeit muss ebenso bereits vorhanden gewesen sein und ist die Grundvoraussetzung für den Erwerb einer Saisonkarte. []Die Stadtgemeinde hofft auf eine baldige Lockerung der derzeitigen Einschränkungen und wird selbstverständlich - sobald es die Vorgaben erlauben – auch wieder weitere Saisonkarten bzw. 10er Blöcke und den Tageskartenverkauf anbieten.“ Ok, also nur Info für Saisonkarten-Interessierte und kein Wort, dass es keine Tageskarten gibt, wenn die von der Bundesregierung vorgegebenen Grenzen nicht erreicht sind; die zitierten „Vorgaben“ erlauben es ja und an so einem kalten und nassen Tag sind ohnehin keine Leute dort.
Also Vorfreude – bis ich vor dem Mann in der Kassa stehe: nein keine Tageskarten! Ich erzähle ihm von der Website der Stadt Baden, kein Zucken: Befehl von oben! Ich biete ihm an, eine Saisonkarte zu kaufen: nein, nicht möglich! Ich erzähle ihm von den „Vorgaben“: kein Zucken, Befehl ist Befehl! Ich weise ihn auf die maximal 15 Personen im ganzen riesigen Bad hin: Nein! Ich sage ihm, dass ich heute früh schon von Wien mit dem Zug gekommen bin: er wird seinen Chef anrufen. Chef: nein! Der Kassamann erwähnt meine Anreise nicht (obwohl ich in mehrmals darauf hinweise) und lässt mich nicht mit dem Chef sprechen. Chef: nein! Ausnahme? Nein!
Frust! Vielen Dank, „gastfreundliches“ Baden! Befehl ist Befehl, und: da könnte ja jeder kommen!
PS: Im Nachhinein kommt mir der Gedanke, ob die Stadt auch rechtlich richtig handelt bzw. gehandelt hat. Immerhin ist das Strandbad Baden eine öffentliche Einrichtung, die nicht das Privateigentum der Saisonkartenbesitzer ist, also jederzeit auch anderen gleichen Einlass bieten müsste, bis die „Vorgaben“ erreicht sind. Und: immerhin sind die Informationen (von denen ich mir vorsorglich einen Screenshot gemacht habe) auf ihrer offiziellen Homepage nicht vollständig und bei genauer Betrachtung auch im Widerspruch, u.a. zu den zitierten „Vorgaben“. (Nachher sehe ich zwar, dass die betreffende Info schon in Lokalzeitungen stand. Aber das Strandbad wird ja als überregionale Attraktion angepriesen, gerade für die Wiener, und in Wien sind die Badener Lokalzeitungen leider nicht tägliche Pflichtlektüre) Also ist die offizielle Homepage des Strandbads und damit der Stadt Baden ausschlaggebend und da steht nichts bzw. Widersprüchliches!
Naja, der Frust ist schon verflogen, aber die schlechte Erinnerung bleibt – und: mal sehen, ob ich mir zumindest die Unkosten von EUR 3,50 für die ÖBB von der Stadt Baden zurückholen kann! Vielleicht mache ich mir ein Vergnügen und rede nach Pfingsten mit meinem Rechtsanwalt...

DI DDr. Manfred Reichl, Wien
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