Kniffliger Rechtsfall
Pensionist (85) um 70 Golddukaten erleichtert
In einer unerfreulichen Lage befindet sich Dr. Leo Z. (Name der Redaktion bekannt). Der 85-Jährige war einst beruflich im Ausland als Unternehmer sehr erfolgreich. Und auch heute noch hat er sein Leben gut unter Kontrolle. Das ist auch nötig, denn im letzten Jahr ist sein Schriftverkehr mit den Rechtsanwälten ausgeufert.
BEZIRK BADEN. Dr. Z. wurde nämlich, so behauptet er, im Juni 2019 von seinem "Hausmädchen" um rund 70 Golddukaten im Wert von 130.000 Euro "erleichtert", die er in einem Schrank verwahrt hatte. "Es waren Geschenke meiner Eltern und Großeltern, im Lauf des Lebens wurden es natürlich immer mehr. Mir ist bewusst, dass es besser gewesen wäre, sie in einen Banksafe zu geben, aber niemals dachte ich mir, dass mir so etwas passieren könnte."
Langjähriges "Hausmädchen"
Passiert war Folgendes, wie der Mann schildert: Seine verstorbene Frau hatte 20 Jahre lang ein polnisches Hausmädchen, das mit dem Ehepaar im großen Haus lebte. Einige Jahre vor dem Tod von Z's Frau vor 15 Jahren kehrte das 1971 geborene Hausmädchen in seine Heimat zurück, um sich dort eine Existenz aufzubauen. Es klappte aber offenbar nicht und so erinnerte sie sich an das Ehepaar Z.
Dr. Leo Z., jetzt verwitwet, nahm das "Mädchen", zu dem ein gutes Vertrauensverhältnis bestand, wieder bei sich auf. "Ich fahre nicht mehr Auto und brauchte jemanden, um auch das Haus in Schuss zu halten," erzählt er. Das "Hausmädchen" durfte wieder bei ihm einziehen, zusätzlich bezahlte er monatlich 1250 Euro. Und er machte im Jahr 2018 die Bedienerin zur Alleinerbin für das Haus. "Es hat sich alles gut entwickelt", erzählt er. "Die M. ist manchmal auf ein paar Tage heim nach Polen gefahren, jeden Sonntag in die Kirche gegangen, das war alles gut. Nur dass sie oft auf die Österreicher geschimpft hat, hat für ab und zu für Konflikte gesorgt."
Eines Tages verschwunden
Am 22. Juni 2019, einem Samstag, fuhr Dr. Z. mit der Bahn nach Sopron zum Zahnarzt. Als er abends wieder heimkam, war das Hausmädchen weg, einfach weg. Ihr Schrank im Zimmer leer, ihr Auto weg. Herr Z. telefonierte am Sonntag mit der Frau. "Sie hat gesagt, sie kommt nie wieder. Und ich brauche meine Dukaten gar nicht suchen, denn die sind auch weg." Und so war es auch.
Daraufhin erstattete der Pensionist Anzeige bei der Polizei. Es gibt unterschiedliche Aussagen über den Zeitpunkt dieser Anzeige: Die Polizei bestätigt eine Anzeige im September 2019, Herr Z. will jedoch bereits im Juni die Anzeige erstattet haben. Wie auch immer, die Anzeige landete beim Staatsanwalt. Der schlug sie jedoch nieder. In seiner schriftlichen Begründung, die Dr. Z. den Bezirksblätternn vorlegte (so wie alle anderen Belege auch), heißt es unter anderem, dass die Beschuldigte leugne, dass die Anzeige bei der Polizei zu spät erfolgte, dass bei dem Diebstahl keine "Gewalt" eingesetzt war (z.B. Einbruchswerkzeug), und dass ein DNA-Test am Schrank, wo die Dukaten lagerten, nicht sinnvoll sei, da die Beschuldigte dort des öfteren hantiert habe. Unterm Strich: Beweislage nicht ausreichend für eine Anklageerhebung.
Zivilrecht einzige Möglichkeit
Die einzige Möglichkeit, die Herrn Z. nun blieb, war der Weg der zivilrechtlichen Klage. Diese ließ er über seinen Anwalt an die von M. angegebene Adresse in Polen schicken. Die Klage kam zurück. Die Adresse sei unbekannt. Bislang konnte der Aufenthaltsort der Beschuldigten nicht ermittelt werden, damit wurde nun gerichtlich ein so genannter Zustellkurator beauftragt. "Die finden angeblich jedes Mauseloch," hofft Herr Z., doch noch zu seinem Recht zu kommen. Sein Testament, mit dem er M. zur Alleinerbin für sein Haus gemacht hatte, hat er natürlich längst widerrufen.
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