Bürgerinitiative Kleine Hageln:
Wortmeldung zu Schlägerungen in der Stransky-Straße

Die Bürgerinitiative Kleine Hageln (Oberkirchengasse/Sellnergasse) meldet sich in der Causa Stransky-Straße mit folgender Stellungnahme zu Wort. Hier die 1:1-Wiedergabe:

Anderer Ort – ähnliche Geschichte: Ende April wurde in der Dr. Sigmund Stransky-Straße (Kurpark Bad Vöslau) eine 6.500 m² große Waldfläche kahlgeschlagen. Diese ist in Privatbesitz und wurde erst unlängst von Immobilienunternehmern gekauft. Interessantes Detail: das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Wienerwald“ und dem Naturschutzgebiet Natura 2000, sowie (unmittelbar) außerhalb der Siedlungsgrenze. Demnach ist aktuell also eigentlich keine Baulandwidmung möglich.

Die Grundstücke in der Sigmund Stransky-Straße sind dennoch schon optimal für eine Bebauung parzelliert. Bis zum Jahr 1966 waren diese nämlich Bauland, später wurden sie in Grünland umgewidmet. Bei der Einführung der Siedlungsgrenze kamen sie außerhalb dieser zu liegen. Die Pläne, die Dr. Sigmund Stransky-Straße zu verlängern, mit der Anton Bauer-Straße zu verbinden und zusätzliche Bauplätze im gegenständlichen Bereich (wieder) zu schaffen, wurden durch die Festlegung der Siedlungsgrenzen verunmöglicht.[1] Die Verlängerung der Straße wurde damals durch Proteste der Bürger:innen verhindert.

Anlässlich des erfolgten Kahlschlags betont der Bürgermeister in einem Presseartikel der Bezirksblätter vom 02.05.2024, dass, so lange er Bürgermeister ist, eine Baulandwidmung nicht in Frage komme.

Einmal Bauland, immer Bauland?

Es ist zu hoffen, dass man auf diese Ankündigung vertrauen darf.

Denn: ähnlich gelagert war das Vorgehen der Eigentümer am Grundstück „Kleine Hageln“. Hier wurde eine öffentliche Verkehrsfläche außerhalb der Siedlungsgrenze erworben – also ebenfalls ohne jeglichen Anspruch auf Bauland. Bald aber unterstützte die Gemeinde das wiederholte Ansuchen der Grundstückseigentümer um Verlegung der Siedlungsgrenze. Sie suchte sogar selbst beim Land Niederösterreich[2] um eine Abänderung der „äußerst ungünstig erfolgte[n] Ziehung der Siedlungsgrenze“ an, was eine Baulandwidmung ermöglicht hätte.

Hierzu wurde dargelegt, dass „eine durch die beantragte Verlegung der Siedlungsgrenze ermöglichte Bauentwicklung nicht grundsätzlich im Wiederspruch zu den Gegebenheiten des Landschaftsbildes“ stehe und die „ökologische Wertigkeit“ als „eher gering“ eingestuft werde[3]. Insbesondere argumentierte man auch damit, dass hier früher eine Bauland-Aufschließungszone gewesen sei (Anmerkung: vor weit mehr als 30 Jahren). Auch im aktuellen Widmungsstreit um die Verkehrsfläche auf dem Grundstück „Kleine Hageln“ wurde damit argumentiert, dass die Flächen bereits 1955 Bauland gewesen wären, medial sprach man diesbezüglich von „faktischem Bauland“.

Zu begrüßen ist, dass man sich nunmehr von dem Gedanken „einmal Bauland, immer Bauland“ wegbewegen dürfte und anerkennt, dass angesichts der heutigen Probleme und Verhältnisse vergangene Baulandwidmungen nicht mehr zwingend umgesetzt werden müssen. Laut Stellungnahme der Gemeinde in den Bezirksblättern vom 15.05.2024 sei in der Dr. Sigmund Stransky-Straße „aktuell weder eine Verlegung der Siedlungsgrenze angedacht, noch wäre eine solche im Hinblick auf naturschutzrechtliche sowie raumordnungsfachliche Zielsetzungen zu argumentieren“[6]. Gegenüber der Badener Zeitung[7] wird vom Bürgermeister bekräftigt, dass man sich als Liste Flammer dafür einsetzt, dass es mehr Grün- und Waldflächen in Bad Vöslau gibt.

Diesen Einsatz haben wir im Fall „Kleine Hageln“ noch vermisst. Hier wurde der Missstand der falschen Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche so lange „ausgesessen“, dass die Jahrzehnte lang gebotene Grünlandwidmung nicht mehr umgesetzt werden musste. Dies ermöglicht nun einen außerhalb der Siedlungsgrenze gelegenen Parkplatz für geplante 6 Wohnblöcke und 112 Stellplätze in der Oberkirchengasse/Sellnergasse. Ähnlich wie in der Dr. Sigmund Stransky-Straße geschehen, muss dazu auch hier in absehbarer Zeit ein großes Areal mit dichtem Baumbestand gerodet werden.

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