Bauen in Bad Vöslau
Forderungskatalog der "Liste Bad Vöslau" zum Thema Bauen und neue Raumordnung in Bad Vöslau
PRESSEAUSSENDUNG DER GRÜNEN/LISTE BAD VÖSLAU. Die Forderungen wurden von 975 BürgerInnen aus Bad Vöslau, Gainfarn und Großau unterzeichnet und am 19. Dezember im Rathaus deponiert.
Was von den Unterstützern der Stellungnahmen kritisiert und was gefordert wird:
Dem Änderungsvorhaben fehlt die entsprechende Legitimation, da die Bevölkerung nicht ausreichend eingebunden war.
Das Auflagenkonvolut ist unübersichtlich und weist einen Mangel an Stringenz auf. Diverse Textteile stimmen nicht mit den Planunterlagen überein.
Die neuen Wohneinheitenbeschränkungen (BW-2WE) und Grünflächen-Festlegungen (F2) sind unsauber und wurden unsystematisch und willkürlich gesetzt.
Wohneinheitenbeschränkung für das Bauland-Kerngebiet wurde überhaupt nicht in Betracht gezogen.
Die wichtigsten Themen in Bad Vöslau – Innenstadtentwicklung, Verkehrsberuhigung, Schutz der historischen Bausubstanz, Entwicklung als Kurstadt, innerstädtische Verdichtung, Erhalt des Naturraums – sind im Entwicklungskonzept nicht entsprechend gewichtet. Das Entwicklungskonzept ist überhaupt eine visionslose Darstellung von Entwicklungszielen, die im Übrigen auch nicht systematisch und in einer Vermischung von Zielen und Maßnahmen dargestellt sind.
Die Bebauungsvorschriften für die Schutzzonen sind intransparent und die Schutzzonenkommissionen beliebig einsetzbar. Wir fordern eine klare Regelung analog zu Baden.
Zahlreiche Bauvorhaben, die in den neuen Unterlagen dargestellt sind, sind in dieser Form inakzeptabel und spiegeln die Bauwut der Liste Flammer wieder.
Zahlreiche Bauvorhaben, die jetzt schon als extrem kritisch zu bewerten sind – Hügelgasse, Sellnergasse, Franz Prendingerstraße, Hotel Stefanie im Stadtzentrum... – werden durch neue Bestimmungen nicht eingedämmt, sondern sogar noch befördert und ermöglicht.
In Großau wurde großflächig Bauland-Agrar in Bauland-Wohnen umgewidmet, ohne Rücksicht auf die landwirtschaftlichen Betriebe, die eigentlich gefördert werden sollten. Auch das ist nicht akzeptabel.
Ein eigener Punkt ist die Umfahrung Großau/Gainfarn, wofür eine Verkehrstrasse freigehalten wird. Dieses Thema war schon vom Tisch und wurde von der NÖ Landesregierung zurückgestellt. Nun wurde es von der Liste Flammer wieder aufgewärmt, bei einer Versammlung in Großau aber auch wieder zurückgenommen. Hoffentlich bleibt es dabei.
Wie soll es nun weitergehen:
Wir gehen davon aus, dass die Liste Flammer eine so große Zahl an kritischen Stellungnahmen nicht einfach vom Tisch wischen kann, dass ein Umdenken stattfinden muss und die breit getragenen Forderungen Berücksichtigung finden.
Die Entwicklungsziele sind neu zu gewichten und systematisch darzustellen.
Die zahlreichen Fehler hinsichtlich der Wohneinheitenbeschränkung (BW-2WE) und der Festlegung von Freiflächen (F2) müssen überprüft und korrigiert werden.
Auch im Bauland-Kerngebiet muss es Wohneinheitenbeschränkungen geben.
Die Bestimmungen für die Schutzzonen müssen überarbeitet werden
In der Zeit bis zur beschlussfassenden Gemeinderatssitzung muss mindestens eine Bürgerversammlung stattfinden, die frühzeitig über diverse Kanäle kommuniziert wird und bei der bekanntgegeben und transparent gemacht wird, welche Änderungsvorschläge bei der weiteren Bearbeitung Berücksichtigung finden.
Möglicherweise ist eine neue Auflage mit einer 6-wöchigen Begutachtungsfrist vorzusehen, da tiefgreifende weitere Änderungen notwendig sind.
Falls sich die Liste Flammer weiterhin weigert, einen ernstgemeinten begleitenden partizipativen Prozess einzuleiten und falls sie stattdessen davon ausgeht, in der Gemeinderatssitzung mit ihrer Mehrheit über sämtliche Änderungswünsche drüberfahren zu können, dann ist ganz klar festzustellen, dass diesem Entwicklungskonzept die erforderliche Legitimation abzusprechen ist. Das würde Konsequenzen nach sich ziehen.
Hier gehts zur Stellungnahme von Baustadtrat Harald Oissner (Liste Flammer), Bad Vöslau
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