Baustadtrat geht auf die Forderungen der Vöslauer Bürgerinitiativen ein
BAD VÖSLAU. Wenige Tage vor Weihnachten deponierten die vereinigten Bürgerinitiativen als "Liste Bad Vöslau" knapp 1000 Unterschriften im Rathaus. Die Unterzeichneten beobachten mit Sorge die "Bauwut" in Bad Vöslau. Sie wenden sich gegen einige geplante Änderungen im Örtlichen Raumordnungsprogramm, die ihrer Meinung nach weitere Bauvorhaben fördert, fordern vor Beschlussfassung im Gemeinderat eine öffentliche Informationsveranstaltung zum aktuellen Raumordnungsprogramm und vor allem wollen sie in vielen Bereichen eine Reduzierung der Bebauungsmöglichkeiten.
Zum Forderungskatalog und auch zu einzelnen von den BEZIRKSBLÄTTERN angefragten konkreten Punkten nimmt Baustadtrat Harald Oissner (Liste Flammer) wie folgt Stellung:
Zur neuerlichen Informationsveranstaltung:
Die Überarbeitung eines Örtlichen Raumordnungsprogrammes eignet sich natürlich für die politische Inszenierung (vor allem für die Opposition) in jeder Gemeinde gut. Wir haben diese Abänderung mit einem Workshop für alle interessierten Beteiligten und in weiterer Folge mit einer Informationsveranstaltung vorbereitet. Die Ergebnisse aus dem Workshop haben wir auch in den Ziele- und Maßnahmenkatalog aufgenommen. Die Bevölkerung war daher eingebunden, die Entscheidung darüber ist aber am Ende von den gewählten Gemeindevertretern zu treffen.
Ziel dieser Überarbeitung ist es, vor allem in den Siedlungsgebieten mit Einfamilienhausbestand, diesen auch entsprechend sicherzustellen, sodass Grün- und Freiräume ausreichend gegeben sind.
Ich erlebe täglich, vor allem in meinem „normalen“ Beruf, Situationen, bei welchen Personen mitteilen, dass sie nicht ausreichend informiert und eingebunden waren. Dies ist aber nicht nur eine „Bringschuld“, sondern auch eine „Holschuld“.
Umfangreiche neue Baulandwidmungen und Proteste in Großau:
Wir haben in jenen Gebieten, welche keine landwirtschaftlichen Betriebe mehr aufweisen, an Stelle von Bauland-Agrargebiet Bauland-Wohngebiet (2 Wohneinheiten) in die Öffentliche Auflage genommen. Die Veränderung von Großau in den letzten Jahrzehnten von Agrarnutzung hin zu Wohnnutzung ist ein Faktum. Dies hat auch unser örtlicher Raumplaner bei seiner Bestandsaufnahme entsprechend erhoben. Jetzt davon zu sprechen, dass die Gemeinde eine Agrarnutzung verhindert, ist daher falsch. Die Gemeinde würde in der Flächenwidmung ausschließlich den jetzt vorhandenen Status entsprechend verankern. Auch hier gilt aber, dass alle gewählten GemeindevertreterInnen immer für ein Gespräch zur Verfügung stehen. Dementsprechend haben Herr Bürgermeister Prinz und ich auch die Einladung zur Informationsveranstaltung in Großau wahrgenommen.
Das Auflagenkonvolut ist unübersichtlich und weist einen Mangel an Stringenz auf. Diverse Textteile stimmen nicht mit den Planunterlagen überein.
Das Auflagenkonvolut ist in erste Linie umfangreich, weil die Überarbeitung des gesamten Gemeindegebietes Inhalt der Auflage ist. Es ist daher nicht möglich, dies auf wenigen „Blättern“ zusammenzufassen. Die Stringenz ist aus meiner Sicht in jedem Fall gegeben. Wie bei jeder anderen Planunterlage auch, weist auch diese in geringem Umfang Punkte auf, die entsprechend zu überarbeiten sind. Dafür ist aber auch eine öffentliche Auflage vorhanden, um diese Punkte entsprechend aufzuzeigen.
Die neuen Wohneinheitenbeschränkungen (BW-2WE) und Grünflächen-Festlegungen (F2) sind unsauber und wurden unsystematisch und willkürlich gesetzt. Dieser Punkt ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar.
Wohneinheitenbeschränkung für das Bauland-Kerngebiet wurde überhaupt nicht in Betracht gezogen.
Bei der Widmung Bauland-Kerngebiet ist gesetzlich keine Beschränkung von Wohneinheiten zulässig. Dies wäre auch nicht nachvollziehbar, weil gerade im Bauland-Kerngebiet eine Verdichtung angestrebt werden sollte, um die bereits vorhandene Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, Straßen, Wege, etc.) wirtschaftlicher zu nutzen.
Die Bebauungsvorschriften für die Schutzzonen sind intransparent und die Schutzzonenkommissionen beliebig einsetzbar. Wir fordern eine klare Regelung analog zu Baden.
Auch diesen Punkt kann ich nicht nachvollziehen. Grundsätzlich sind alle Schutzzonen klar im Bebauungsplan bestimmt, ebenso die entsprechenden Kategorien. Eine „Schutzzonenkommission“ ist mir nicht bekannt. Bad Vöslau hat einerseits einen Gestaltungsbeirat und andererseits ein „Schutzzonengremium“. Grundsätzlich ist bei allen Bauführungen in Schutzzonen das Schutzzonengremium zu befassen.
Zahlreiche Bauvorhaben, die in den neuen Unterlagen dargestellt sind, sind in dieser Form inakzeptabel und spiegeln die Bauwut der Liste Flammer wieder.
Ich wüsste nicht, um welche Bauvorhaben es sich handelt.
Zahlreiche Bauvorhaben, die jetzt schon als extrem kritisch zu bewerten sind – Hügelgasse, Sellnergasse, Franz Prendingerstraße, Hotel Stefanie im Stadtzentrum... – werden durch neue Bestimmungen nicht eingedämmt, sondern sogar noch befördert und ermöglicht.
Zunächst sehe ich die Thematik, dass im Bauland-Kerngebiet eine Verdichtung sinnvoll erscheint, weil die Investitionen, die die Gemeinde bereits getätigt hat, besser genutzt werden können. Ansonsten sind die genannten Projekte völlig unterschiedlich zu bewerten und jedes einzelne wäre gesondert zu diskutieren.
Die Entwicklungsziele sind neu zu gewichten und systematisch darzustellen.
Dieser Punkte wäre zunächst intern zu diskutieren. Ich kann nicht sagen, was hier das Ansinnen ist.
Möglicherweise ist eine neue Auflage mit einer 6-wöchigen Begutachtungsfrist vorzusehen, da tiefgreifende weitere Änderungen notwendig sind.
Auch dieser Punkt wäre zunächst intern politisch zu diskutieren. Erst dann kann eine Aussage dazu erfolgen.
Falls sich die Liste Flammer weiterhin weigert, einen ernstgemeinten begleitenden partizipativen Prozess einzuleiten und falls sie stattdessen davon ausgeht, in der Gemeinderatssitzung mit ihrer Mehrheit über sämtliche Änderungswünsche drüberfahren zu können, dann ist ganz klar festzustellen, dass diesem Entwicklungskonzept die erforderliche Legitimation abzusprechen ist. Das würde Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine Drohung ist sicher ein nicht geeigneter Schritt, um Gespräche aufzunehmen. Für die VertreterInnen der Liste Flammer steht der persönliche Dialog immer im Vordergrund.
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