Appell zur regionalen Vergabe
HEILIGENKREUZ. Durch die Verlängerung der so genannten Schwellenwerte-Verordnung ist es bis Ende 2022 weiterhin möglich, Aufträge bis zu 100.000 Euro netto direkt zu vergeben. Das unbürokratische „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ mit drei Unternehmen im Baubereich ist bis zu einer Million Euro netto zulässig.
„Gerade jetzt ist es wichtig, unsere regionalen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region zu sichern“, so geschäftsführende Gemeinderätin Mag. Andrea Lautermüller. Zur Unterstützung überreichte gfGR Mag. Andrea Lautermüller das Handbuch zur Regionalvergabe der Wirtschaftskammer NÖ an Bürgermeister Franz Winter.
„Es gibt gute rechtliche Möglichkeiten, damit bei öffentlichen Aufträgen bestmöglich regionale Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Betriebe, zum Zug kommen“, so Lautermüller. „Es liegt im gemeinsamen Interesse von Unternehmen, deren Beschäftigten und der Gemeinde diese Möglichkeiten zu nutzen. Die regionale Wirtschaft und die Nahversorgung sind uns besonders wichtig – eine Zusammenarbeit mit ortsansässigen Unternehmen ist für unsere Gemeinde lang geprägte Tradition“, versicherte Bürgermeister Franz Winter.
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