"Gemeindemietern zum Recht verhelfen"
BEZIRKSBLÄTTER: Herr Trenner, Ende 2017 luden Sie die Gemeindemieter vom Schießgraben 3 und 5 zur Versammlung ins Motel ein. Was kam raus?
Stadtrat JOWI TRENNER: Von der Stimmung her hat es unter den ca. 40 Anwesenden gebrodelt, meine ich. Sie fühlen sich von der Gemeinde über den Tisch gezogen...
Was ist der Kern des Unmuts?
TRENNER: Im Herbst wurden den Mietern die Parkplätze gekündigt mit der Option, dass sie sie um 350 % teurer wieder anmieten können. Ihre Proteste wurden vom Geschäftsführer der Immobilien Baden GmbH, die die Wohnungen verwaltet, bislang abgeschasselt.
Wie können Sie nun helfen?
TRENNER: Ich habe den Badener Rechtsanwalt DDr. Gernot Satovitsch um juristischen Rat beigezogen, wie sich die Mieter besser wehren können.
DDr. GERNOT SATOVITSCH: Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage schätze ich die Erfolgsaussichten von rechtlichen Maßnahmen gegen die Vorgehensweise der Immobilien Baden GmbH & Co KG durchaus erfolgversprechend ein.
Mit welcher Begründung?
SATOVITSCH: Meiner Ansicht nach erfolgten die Kündigungen mittels Brief widerrechtlich und sind so rechtlich wirkungslos: Die Parkplätze sind Bestandteil der schriftlichen und teils auch mündlichen Wohnungsmietverträge, welche dem Kündigungsschutz des Mietrechtsgesetzes unterliegen. Auch die Zugangsbeschränkung durch einen Schranken ist widerrechtlich, da die ursprünglichen Mietverhältnisse nach wie vor aufrecht sind.
TRENNER: Ich habe eine Liste der Mietverträge aller Gemeindemieter von Schießgraben 3 und 5, wo jeder Mieter mit Namen, Stockwerk, Türnummer und Parkplatznummer aufgelistet ist. Mehr Beweis braucht es wohl nicht. Wir wollen den Mietern zum Recht verhelfen.
Um welche Summen geht's?
TRENNER: Laut Mietverträgen ist der Parkplatz mit 8 Euro pro Monat angesetzt. Wer schnell den neuen Vertrag unterschrieb, wurde mit einem "Zuckerl" von 30 Euro gelockt. Wer sich nicht so schnell entschied, muss nun 42 Euro bezahlen. Das ist mehr als eine Monatsmiete im Olympia-Parkdeck! Darüber hinaus ist die Errichtung eines Schrankens, gegen den sich alle Mieter ausgesprochen haben, eine Besitzstörung, die auch von einzelnen vor Gericht schon eingeklagt wurde. Wer dort wohnt und keinen Parkplatz mehr hat, kann zum Beispiel nicht mehr einen Handwerker vorfahren lassen.
Die Mieter zeigen Interesse an gerichtlichen Schritten: Wie soll es weitergehen?
SATOVITSCH: Ich habe an die Immobilien Baden GmbH & Co KG und an die Stadtgemeinde Baden geschrieben, wie ich die Rechtslage sehe. Vorrangiges Ziel ist eine außergerichtliche Einigung, natürlich klar im Sinne der Mieter. Ansonsten werde ich mit jenen Mietern, welche mich beauftragt haben, vor Gericht ziehen. Wie gesagt, mit guten Erfolgschancen.
TRENNER: Ich werde die Kosten für diese Rechtsvertretung übernehmen. Der Vorteil ist, dass die Mieter, die sich bis jetzt unorganisiert gewehrt haben, nun gemeinsam agieren können. Die Gemeinde will sichtlich den Ertragswert der Schießgraben-Immobilie steigern, um sie dann einmal teuer verkaufen zu können, zwecks Sanierung der Stadtfinanzen. Das rechtfertigt aber nicht, dass man mit Mietern so umgeht.
Können Sie auch politisch etwas tun? Die Gemeinde ist ja 100 Prozent-Eigentümer der Immo...
TRENNER: Der Dringlichkeitsantrag der „wir badener“, der die Wiederherstellung der alten Mietverhältnisse fordert, wurde im Gemeinderat am 12. Dezember 2017 knapp mit 21 zu 19 Stimmen abgelehnt. Bezeichnend.
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