"So erwischten wir den Feuerteufel (15)"
BADEN (lorenz, bst). Die Geschichte begann in einer Nacht im Juni. Damals wurden drei Feuer in Baden gelegt. Zwei Tage später konnte Gruppeninspektor Harald König von der Stadtpolizei einen Verdächtigen festnehmen. Vergangene Woche endete der Fall mit einem Urteilsspruch, ein Jahr bedingt für den Täter.
Der Verurteilte war zur Tatzeit erst 15 Jahre alt. In der besagten Nacht, am 5. Juni zwischen Mitternacht und zwei Uhr, wurden in drei verschiedenen Straßen Mülltonnen und Papiercontainer angezündet. König hatte Dienst und erzählt: „Wir fuhren an einem Tatort, in der Radetzkystraße, in dem Augenblick vorbei, als Flammen plötzlich meterhoch aus dem Container aufstiegen“, und weiter: „Am gefährlichsten war der Brand im Schießgraben. In einem 10-stöckigen Gebäude brannte es im Mistraum lichterloh. Es hätte leicht zu einer Katastrophe führen können, wäre das Feuer nicht so schnell unter Kontrolle gebracht worden.“
Bauchgefühl oder Erfahrung?
Zwei Tage später fuhr König mit seinem Kollegen Sebastian Stockbauer Streife. Als sie bei einer Gruppe Jugendlicher vorbeifuhren, zog einer der Burschen plötzlich seine Kapuze über seinem Kopf und lief weg. König konnte ihn stellen und er erklärte seine Flucht damit, dass er schon schlechte Erfahrung mit der Polizei gemacht hätte. „Ist es Erfahrung oder das Bauchgefühl, jedenfalls wusste ich, der Bursch hat mit den Brandlegungen etwas zu tun“, so der Kriminalist. Der Verdächtige verwickelte sich immer mehr in Widersprüche, gestand schließlich, widerrief aber später. Der Schaden beträgt 26.000 Euro.
"Er hatte Täterwissen"
Vor Gericht sagte einer der Polizisten: "Der Bursch hatte Täterwissen, sagte, er habe sich aus Ästen und WC-Papier eine Art Fackel gebaut." Als der Anwalt und die Mutter den Burschen abholten, so der Zeuge weiter, widerrief er sein Geständnis und belastete andere Jugendliche, die sich aber alle als unschuldig herausstellten. Auch der nun 16-Jährige bekannte sich nun "nicht schuldig". Entlastungszeugen, die sich drei Tage nach den Bränden bei der Polizei nicht mehr erinnern konnten, wo sie waren, wussten jetzt vor Gericht genau, dass sie in der fraglichen Zeit mit dem Angeklagten zusammen waren. Einige Aussagen widersprachen sich aber. Das Urteil, zwölf Monate bedingt und Bewährungshilfe, ist noch nicht rechtskräftig.
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