Mehrarbeit für Wasseranbieter
Eine neue Richtlinie der EU könnte das Aus für Gemeindebrunnen bedeuten.
BEZIRK BADEN. Im Großteil der Orte im Bezirk XY stammt das Trinkwasser aus Brunnen und Wasserwerken der Gemeinden. Das könnte sich aber bald ändern. Denn eine neue Richtlinie der EU sieht strengere Kontrollen und Grenzwerte vor als bisher. EU-Parlamentarier Lukas Mandl schlägt Alarm: „Die neue Richtlinie würde für die Betreiber örtlicher Wasserwerke grob eine Verzehnfachung der Kosten bedeuten. Große Versorger können sich das leisten, aber für viele kleine Anlagen könnte das das Aus bedeuten.“
Was als Konsumentenschutz gedacht war, könnte also am Schluss teuer für die Konsumenten werden. Denn entweder müssen die erhöhten Kosten auf den Wasserpreis aufgeschlagen, oder das Wassser überhaupt von einem Drittanbieter zugekauft werden. Im Bezirk Baden reagieren die Verantwortlichen auf die EU-Pläne abwartend.
Ing. Vogl, Chef des Wasserleitungsverbandes (WLV) Bad Vöslau, der einen Großteil der Gemeinden im Bezirk mit Trinkwasser versorgt: "Unser Versorgungsnetz beinhaltet etwa 1000 Kilometer Rohrleitungen. Jährlich nehmen wir an unterschiedlichen Stellen von der Quelle bis zum Hausanschluss rund 400 Trinkwasserkontrollen, die extern analysiert werden. Die neue Richtlinie könnte eine Vervielfachung dieser Kontrollen bedeuten, was sich natürlich auf die Kosten auswirken könnte. Aber es ist noch viel zu früh, über konkrete Auswirkungen zu spekulieren."
Faktum ist - so Vogl - dass im gesamten WLV-Leitungssystem keine Bleirohre mehr zu finden sind. Denn unter anderem sieht der derzeit diskutierte Richtlinien-Entwurf auch eine Senkung der Bleiwerte von derzeit 10 Mykrogramm pro Liter auf 5 Mykrogramm pro Liter vor - allerdings erst nach einer Übergangszeit von zehn Jahren. Alte Hausleitungen könnten aber durchaus noch aus Blei sein, es obliegt aber den Eigentümern, dies falls nötig zu überprüfen bzw. zu reparieren.
Nicht ans das WLV-Netz angeschlossen sind die Gemeinde Alland mit den umliegenden Orten Klausen Leopoldsdorf und Heiligenkreuz. Bürgermeister Ludwig Köck bleibt ebenfalls abwartend: "Ein Experte hat mir mitgeteilt, dass die Richtlinie nur für neu errichtete Leitungen gelten soll, die in der Erstphase gereinigt werden. Einige neue Parameter - wie Beta-Östradiol, Nonylphenol und Bisphenol A - werden derzeit gar nicht untersucht. Die neuen Grenzwerte für Blei (5 μg / Liter) und Chrom (25 μg / Liter) werden bei uns schon jetzt eingehalten."
In der Stadt Baden, die ebenfalls nicht ans WLV-Netz angeschlossen ist, sondern ihr Wasser vom Pumpwerk Ebenfurth bezieht, stehen Millionen-Investitionen in das Leitungssystem an. Die Wassergbühren wurden in der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni um 12 Prozent auf 15 Cent pro Kubikmeter erhöht.
Zur Sache:
Die neue EU-Richtlinie stützt sich auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHL. Die EU-Kommission will besonders die Grenzwerte für Chlorat und Chlorit deutlich reduzieren, neu in die Messung aufgenommen werden sollen Werte mit endokriner Wirkung (Beta-Östradiol, Nonylphenol und Bisphenol A). Dies vor allem zum Schutz von Wasserorganismen, die gegenüber diesen Stoffen empfindlicher sind als Menschen und Säugetiere. Mit einer Frist von zehn Jahren sollen Blei und Chrom um die Hälfte niedriger gesetzt werden als derzeit.
Allgemein ist zu sagen, dass sich die RL ja auf die WHO Empfehlungen stützt.
1) WHO-Empfehlung für neue aufzunehmende Parameter
WHO hat empfohlen Chlorat (ClO3) und Chlorit (ClO2) als neue Parameter aufzunehmen und für beide einen Wert von 0,7 mg/l festzusetzen. Bei beiden Stoffen handelt
es sich in erster Linie um Nebenprodukte der Desinfektion mittels Hypochlorit.
Kommission hat den Wert für Chlorat und Chlorit auf den strengeren Grenzwert von 0,25 mg/l festgesetzt, der rund 3 Mal niedriger ist als der
von der WHO empfohlene Wert.
2) Stoffe mit endokriner Wirkung sind Parameter nach dem Vorsorgeprinzip aufgenommen worden:
ß-Östradiol: 0,001 μg/l;
– Nonylphenol: 0,3 μg/l und
– Bisphenol A: 0,01 μg/l.
Die WHO schlug keine Leitwerte für Stoffe mit endokriner Wirkung (EDC) vor, empfahl jedoch, zum Schutz von Wasserorganismen (da diese sehr viel anfälliger für die Auswirkungen östrogen wirksamer EDC sind als Säugetiere, einschließlich Menschen), Vorsorgerichtwerte anzuwenden, die nahe an geltenden oder etwaigen künftigen Umweltqualitätsnormen liegen.
3) Blei: Die Reduktion von Blei 10 μg / l auf 5 μg / l ist im Kommissionsvorschlag nach einer Übergangszeit von zehn Jahren nach Inkrafttreten der RL. Bei Chrom ebenso eine Reduktion vorgesehen von 50 μg / l auf 25 μg / l – ebenso nach einer Übergangszeit von zehn Jahren nach Inkrafttreten der RL.
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