Umfahrung Mattighofen-Munderfing
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig

Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner (FPÖ) | Foto: Land OÖ
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MATTIGHOFEN, MUNDERFING (ebba). Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. Juni 2019 festgestellt, dass für die Umfahrung Mattighofen-Munderfing keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss.

Nachdem im November 2018 der Bescheid der Oö. Landesregierung noch „aus formaljuristischen Gründen“ aufgehoben wurde, sei nun klar, dass es keine UVP brauche, heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrates Günther Steinkellner. "Ich freue mich sehr über die Entscheidung. Somit nehmen auch die Abschnitte 2 (Munderfing-Stallhofen) und 3 (Stallhofen-Schalchen) der Umfahrung Mattighofen-Munderfing endlich wieder Fahrt auf", erklärt der Infrastrukturlandesrat.

Nachdem der erste Abschnitt – Umfahrung Munderfing – bereits im November 2017 für den Verkehr freigegeben wurde, hat das Landesverwaltungsgericht die Entscheidung über die Beschwerde gegen den straßenrechtlichen Bewilligungsbescheid des zweiten Abschnitts bis zur Klärung der UVP-Pflicht des dritten Abschnitts ausgesetzt. "Die finanziellen Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für die Abschnitte zwei und drei der Umfahrung Mattighofen-Munderfing sind reserviert. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, werden wir unverzüglich mit der Umsetzung beginnen.“

Die Trassenführung

Der zweite Teilabschnitt der Umfahrung Mattighofen-Munderfing schließt im Süden an den ersten Abschnitt der Umfahrung von Munderfing, beim Knoten "Munderfing Nord" an und schwenkt zur ÖBB-Strecke Steindorf – Braunau ab. Das Trassenband läuft anschließend parallel zur Bahnstrecke bis auf die Höhe der Ortschaften Weinberg/Stallhofen, wo die Bahntrasse anschließend niveaufrei überquert wird.
In diesem Bereich entsteht der Anschlussknoten ‚Mattighofen Süd‘. Hier ist vorgesehen, eine Querverbindung zur alten B147 Braunauer Straße zu schaffen. Gleichzeitig schließen in diesem Bereich die L1045 Stallhofener Straße und der Stallhofen-Straßenast 1 an. Im weiteren Verlauf schließt unmittelbar nach dem Knoten ‚Mattighofen Süd‘ der dritte Teilabschnitt an. Das Trassenband verläuft dann weiter in der Talsohle zwischen dem Schwemmbach und dem Dorfgebiet von Unterharlochen und quert in ihrem Verlauf die L1041 Kindstalstraße, die Mattighofner Straße und trifft im Bereich der Schwemmbachbrücke auf die L503 Oberinnviertler Straße. Die Weiterführung erfolgt anschließend zwischen dem linken Schwemmbachufer und einem bestehenden Wohngebiet. Die Einbindung in den Bestand der B147 wird mit einem Kreisverkehr auf Höhe der Firmen Lohberger und Mercedes Gerner gestaltet.

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