Kundenverkehr statt Dauerparker
Kurzparkzone in Braunau wird wieder überwacht

Foto: Klaus Eppele/Fotolia

Die Gebührenpflicht für das Parken in der Kurzparkzone tritt wieder in Kraft.

BRAUNAU. Ab 14. April werden weitere Geschäftslokale wieder öffnen und ihre Kunden begrüßen können. Auch in der Braunauer Innenstadt. Um für die Kunden dieser Geschäfte, für dringende Besorgungen sowie für Arztbesuche entsprechende Parkmöglichkeiten zu wahren und die Belegung durch Dauerparker zu verhindern, wird ab Dienstag, 14. April, 8 Uhr, die Einhaltung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in der Innenstadt wieder überwacht.

Die maximale Parkdauer beträgt 180 Minuten. Für eine kontaktlose Bezahlung besteht weiterhin die Möglichkeit des sogenannten Handy-Parkens. Nähere Information dazu gibt es an den Parkautomaten und auf braunau.at.

Kundenverkehr statt Dauerparker

In der herrschenden Ausnahmesituation der Coronavirus-Pandemie wurde zuletzt in der Kurzparkzone in der Innenstadt keine Überwachung der Parkgebührenpflicht durchgeführt. Trotz entsprechender Appelle der Stadtgemeinde, dennoch die aufrechte Kurzparkregelung von maximal 180 Minuten einzuhalten, waren viele Parkplätze mit Dauerparkern belegt. Personen, die dringende Besorgungen wie Apotheken- oder Arztbesuche machen mussten, fanden somit kaum Parkplätze.

Gebührenfrei parken in Zentrumsnähe

Nur wenige Gehminuten vom Stadtzentrum entfernt, stehen rund 900 kostenfreie Dauerparkplätze zur Verfügung, etwa am Kolpingplatz, bei der Kapuzinerkirche und auf der Filzmoserwiese am Messegelände.

Zur Bundesregelung

Nach den bisherigen Ausnahmen wie Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien und Drogeriemärkten, Banken und anderen, werden ab 14. April auch Handels- und Handwerksgeschäfte mit maximal 400 m² Verkaufsfläche, unter gewissen Bedingungen, wieder aufsperren können. Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure wieder öffnen.

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