Neue Buchhaltung fordert die Gemeinden

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Mit 1. Jänner 2020 trifft es alle Kommunen in Österreich. Sie müssen ihr Vermögen neu bewerten.

BEZIRK, LENGAU, JEGING (ebba). Alle Bundesländer und ihre Gemeinden müssen sich nun dem neuen Haushaltsrecht des Bundes angleichen, und werden damit vergleichbar. Bislang handhaben es die Gemeinden noch so: Erstellt wird ein ordentlicher Haushalt, quasi eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die ausgeglichen sein sollte, es aber nicht immer ist. Dazu kommt noch der außerordentliche Haushalt für Investitionen. Eine Bilanzierung von Vermögen und Schulden findet nicht statt. Somit ist unklar, ob das Vermögen der Gemeinden richtig bewertet ist. Das soll sich nun mit der neuen Gemeindebilanzierung, der so genannten Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV), ändern.

Genauere Bewertung

Die VRV wurde bereits 2015 erlassen. Von da an hatten die Gemeinden Zeit, sich umzustellen. Die VRV schreibt statt der Kameralistik eine doppelte kommunale Buchführung vor. Jede einzelne Gemeinde muss nun genau festhalten, was zum Vermögen gehört: Das können etwa Gemeindestraßen, Schulgebäude, Brücken oder Radwege sein. Auch muss hinterfragt werden, wann dafür Sanierungs- oder Investitionsbedarf besteht und wie hoch dieser ist.

Mehr Transparenz

„Oberösterreich hatte dies wie alle anderen Bundesländer umzusetzen. Es ist mir bewusst, dass dies einen großen Arbeitsaufwand bedeutet. Die genauere Bewertung der Vermögenswerte erlaubt aber auch eine bessere Vergleichbarkeit der Gemeinden und eine genauere Einschätzung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Gemeinden selbst“, erklärt Landesrat Max Hiegelsberger. Es geht also vor allem darum, mehr Transparenz zu schaffen. Ein Vorteil der neuen Finanzregeln ist auch, dass man so frühzeitig erkennen könne, wenn eine Gemeinde in finanzielle Schieflage gerät.

Hoher Aufwand

Für die Gemeinden gilt es nun, die Vermögen korrekt zu bewerten, was keine leichte Aufgabe ist. Die Gemeindemitarbeiter sind hier stark gefordert, müssen Schulungen besuchen und neben dem normalen Tagesgeschäft auf das neue System umstellen. „Jeder Meter Gehsteig, jedes Gebäude, sprich alles, was im Eigentum der Gemeinde ist, muss in die Berechnung rein. Das ist schon ein gewaltiger Aufwand für eine Gemeinde“, sagt LAbg. Erich Rippl aus Lengau, SPÖ-Bürgermeister der flächenmäßig größten Gemeinde des Bezirks. Auch der Jeginger Bürgermeister Christoph Weitgasser (ÖVP) sieht in der Umstellung auf die neue Bewertung eine große Herausforderung: „Ich hoffe, es kommt am Ende etwas Positives für die Gemeinde heraus. Meines Erachtens ist eine gewisse Unschärfe drin, weil vermutlich doch wieder jede Gemeinde anders bewertet.“

Zur Sache:

Die neue Verordnung (VRV) schreibt drei Haushalte vor:

  • einen Finanzierungshaushalt
  • einen Vermögenshaushalt
  • einen Ergebnishaushalt

An die Stelle der Ausgeglichenheit des ordentlichen Haushalts tritt als Vorgabe die Ausgewogenheit der Haushalte. Das bedeutet, dass im Ergebnishaushalt Ausgeglichenheit anzustreben ist, dass im Vermögenshaushalt ein positives Nettovermögen sichergestellt werden soll und im Finanzierungshaushalt die Liquidität gesichert sein muss.

Bewertungsbeispiel (Einheitspreise inklusive Nebenarbeiten):
Fahrbahn Gemeindestraße (Asphalt, Beton): 60 Euro pro Quadratmeter
Fahrbahn Güterweg (Asphalt, Beton): 50 Euro pro Quadratmeter
Fahrbahn Schotter: 20 Euro pro Quadratmeter
Gehsteig, Gehweg oder Radweg: 30 Euro pro Quadratmeter

Die VRV tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und kommt erstmals mit dem Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 2020 zum Tragen.

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