Prozessbeginn im Fall Krenn

In diesem Schweinestall wurde die Leiche von K. entdeckt. | Foto: Scharinger
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SALZBURG, BEZIRK BRAUNAU. Donnerstagfrüh hat beim Salzburger Landesgericht der Prozess um die mutmaßliche Ermordung des Salzburger Millionärs Roland Krenn begonnen. Ein Angeklagter spricht von missglücktem Raub, die zwei anderen bestreiten alle Vorwürfe.

Die Leiche von Krenn, der zuvor längere Zeit als vermisst galt, wurde im Mai 2017 in einem Schweinestall im Bezirk Braunau entdeckt. Die Todesursache konnte wegen der fortgeschrittenen Verwesung nicht mehr eindeutig geklärt werden. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass K. durch die Kombination aus Alkohol, Schlafmitteln, Fesseln und Knebeln gestorben ist. Den für sechs Tage anberaumten Geschworenenprozess leitet Richter Christian Ureutz.

Die Verdächtigen, an vorderster Front ein Wirt und ein Musiker, sollen aus der Villa von Roland Krenn Wertsachen in Höhe von 5.000 Euro gestohlen haben. Die dritte Beschuldigte, eine junge Frau, soll aus Liebe zu dem Musiker mitgemacht haben. Sie bestreitet allerdings eine Tatbeteiligung und gab an, ihr nunmehriger Ex-Freund habe sie aus Eifersucht belastet.

Der Musiker legte nach anfänglichem Leugnen und mehreren Tatversionen ein Geständnis in Richtung eines Raubvorsatzes ab. Er bestreitet aber eine Tötungsabsicht. Der Wirt aus dem Bezirk Braunau, in dessen Schweinestall die Leiche gefunden wurde, beteuert bisher seine Unschuld. Er gab an, die Leiche sei ihm „untergeschoben“ worden. Der Mann sitzt nun seit einem Jahr in Haft.

Die Anklage sieht alle drei Angeklagten des Mordes schuldig: Der Musiker und seine Freundin hätten Krenn betäubt und in seiner Villa sterben lassen, um an Geld zu kommen. Der Wirt habe das Paar zu der Tat angestiftet. Laut Anklage war geplant, dass der Musiker nach der Tat Wertgegenstände und Bargeld aus der Villa des Akademikers holt und so dem Wirt die rund 10.000 Euro zurückgibt, die er dem Gastronomen für den Konsum von Drogen und Spirituosen noch schuldete

Nächste Woche geht der Prozess mit den Aussagen der Beschuldigten weiter. Den beiden Männern drohen bei Schuldsprüchen lebenslange Haft, der jungen Frau – wegen ihres Alters zum Tatzeitpunkt – bis zu 15 Jahre.

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