Könnte Kater Willi aus Uttendorf noch leben?
Was man machen muss, wenn ein Tier vors Auto läuft

- Hätte der Lenker des Kraftfahrzeuges richtig reagiert, könnte Willi noch leben.
- Foto: Prossinger
- hochgeladen von Elisabeth Latzelsberger
Vergangene Woche ist Kater Willi aus Helpfau-Uttendorf bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. MeinBezirk erklärt, wozu Verkehrsteilnehmer in so einem Fall verpflichtet sind.
HELPFAU-UTTENDORF. Der verletzte Kater wurde laut seiner Besitzerin nach einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug verletzt am Straßenrand liegen gelassen. Letztendlich ist er an seinen Verletzungen gestorben. Was für die Besitzer des Tieres ein schwerer Verlust ist, ist rechtlich gesehen eine Straftat – denn Tiere zählen vor dem Gesetz als Dinge. Wer also ein Tier einfach liegen lässt, macht sich strafbar. Matthias Wolf, Jurist vom ÖAMTC erläutert: "Wer das Haustier seinem Schicksal überlässt und nach einem Unfall einfach weiterfährt, ohne den:die Tierhalter:in oder die Polizei zu benachrichtigen, kann sich der Fahrerflucht strafbar machen. Wenn es Unfallzeug:innen gibt, ist zudem nicht auszuschließen, dass man wegen Tierquälerei angezeigt wird – auf dieses Delikt steht eine Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro."

- Der Kater aus Uttendorf ist an der Unfallstelle gestorben.
- Foto: Prossinger
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Vorgang nach einem Unfall
Ist ein Unfall mit einem Tier passiert, muss zu Erst die Unfallstelle gesichert werden. Im Anschluss ist es ratsam, sich das verunfallte Tier anzusehen, was mit ihm passiert ist. Möglicherweise trägt dieses ein Halsband, das Aufschluss über den Besitzer gibt. Der ÖAMTC empfiehlt, Fotos von der Unfallstelle zu machen. "Wenn das Tier keine Lebenszeichen mehr aufweist, sollte man es im Sinne der Verkehrssicherheit von der Straße ziehen. Bei Hunden und Katzen erfühlt man den Puls am besten an der Oberschenkel-Innenseite. Lebt das verunfallte Haustier noch und ist verletzt, muss es medizinisch versorgt werden. Also entweder Tierrettung rufen oder das Tier selbst zu einem Tierarzt bringen", heißt es auf der Website des ÖAMTC.
Besitzer haftet
Übrigens: Wenn ein Unfall mit einem Haustier passiert, wird laut ÖAMTC die Haftpflichtversicherung des Besitzers zur Verantwortung gezogen. Sollte kein Besitzer gefunden werden, haftet die eigene Kfz-Versicherung.


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