Hass im Netz
Wenn Social Media zur Belastung wird
Je mehr Zeit man in den sozialen Netzwerken verbringt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass einem Hasskommentare begegnen. Das JugendService Braunau weiß, wie man am besten damit umgeht.
BRAUNAU. Unter Hass im Netz versteht man Aufrufe zu Gewalt, Drohungen oder Beleidigungen in sozialen Medien. Auch rassistische oder sexistische Äußerungen und Postings, die die Menschenwürde verletzen, sind damit gemeint. Vorwiegend in Sozialen Netzwerken wie etwa TikTok, Facebook oder YouTube werden Menschen aller Altersgruppen, oftmals auch bereits Kinder im späten Volksschulalter, mit Beschimpfungen konfrontiert.
Psychische Belastung
Laut JugendService Braunau kann es in jedem Alter passieren, dass man mit Hass im Netz konfrontiert wird. Je mehr Zeit man in den sozialen Medien verbringt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass einem Hasskommentare begegnen. Sind die Nutzer noch sehr jung, fehlt ihnen naturgemäß noch die Erfahrung, wie man mit diesen Situationen umgehen soll. Diese Beleidigungen oder Drohungen im Netz können die psychische Gesundheit beeinträchtigen. Wenn der eigene Selbstwert stark von den Likes oder Kommentaren auf gepostete Bildern oder Clips abhängt, ist man der Meinung anderer sehr schutzlos ausgeliefert. Offenbar fällt es vielen Menschen auch sehr leicht, andere virtuell zu beleidigen – würde man der Person real gegenüberstehen, fänden viele dieser Beleidigungen gar nicht statt.
Was dagegen tun?
Ein Tipp vom JugendService ist es, die Person, welche Hasspostings einsetzt, zu sperren. In den meisten sozialen Netzwerken sind Hasspostings unerwünscht – tauchen trotzdem welche auf, kann das der Jugendliche auch den Betreibern der Seite melden. Eine weitere Möglichkeit ist das Mitteilen, dass man mit den Hasspostings nicht einverstanden ist. Auch wenn man damit die Ersteller nicht überzeugt, aber vielleicht die Mitlesenden. Wichtig ist dabei, unbedingt sachlich zu bleiben.
Hetze, Beleidigungen und Beschimpfungen sind auch online strafbar – man kann solche Beiträge bei jeder Polizeidienststelle anzeigen, muss jedoch Beweise zum Beispiel durch Screenshots sichern. Personen können angezeigt werden, wenn die Straftatbestände Verhetzung, Verstoß gegen das Verbotsgesetz, üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung, Kreditschädigung, gefährliche Drohung, Nötigung oder Cyber-Mobbing erfüllt sind. Bei Verstößen gegen die Strafbestimmungen ist sowohl mit einer Geldstrafe als auch mit einer Freiheitstrafe zu rechnen.
Die richtige Unterstützung
Jugendliche müssen das nicht alles alleine machen, sondern sollten sich Unterstützung von Menschen holen, denen sie vertrauen oder sich an eine Beratungsstelle wenden. Das JugendService kann durch unterstützende Gespräche die Situationen erfassen und entsprechende individuelle Hilfsangebote setzen, wie das Schützen der Privatsphäre oder der Unterstützung beim Sammeln von Beweismaterial.
In den regionalen Infostores des JugendService gibt es auch Infomaterial zum Thema „Sicherheit im Internet“. In Schulen wird vom JugendService der Workshop „Lost in Information“ angeboten mit Tipps zum Suchen, Finden, Entscheiden und Bewerten von Infos und Bildern im Internet. Auch Beratungsstellen wie beispielsweise Rat auf Draht oder #GegenHassimNetz betrieben von ZARA bieten kostenlose Informationen und Beratungen. Auf www.saferinternet.at findet man weitere Infos und Tipps zum Umgang mit Hass im Netz sowie Info-Flyer und Leitfäden.
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