Bäuerliche Sozialpolitik zwischen Deutschland und Österreich am Prüfstand
WENG. 250 Bäuerinnen und Bauern folgten kürzlich der Einladung des Oö. Bauernbundes zur Firma Hargassner in Weng. Anlass war ein Informations- und Diskussionsabend über die bäuerliche Sozialversicherung in Deutschland und Österreich.
Bauernbund-Bezirksobmann Bundesrat Ferdinand Tiefnig und Landesrat Max Hiegelsberger konnten dazu die Geschäftsführerin der bäuerlichen Sozialversicherung in Deutschland, Claudia Lex, sowie Martin Empl begrüßen. Des Weiteren waren von der österreichischen Sozialversicherung, Generaldirektor Franz Ledermüller mit den Spitzenfunktionären, und Ludwig Schurm sowie Christine Katzlberger-Laimer, vertreten.
Der Vergleich der bäuerlichen Sozialversicherung zwischen Österreich und Deutschland fiel im Ergebnis recht eindeutig zugunsten des österreichischen Systems aus.
Beide Versicherungsträger sind zuständig für Unfall- und Krankenversicherung sowie die Alterssicherung (Pension) ihrer bäuerlichen Mitglieder. Zusätzlich ist in Deutschland die Pflegeversicherung als vierte Säule der agrarsozialen Sicherheit integriert.
„Bei uns gibt es keine Pflegeversicherung, sondern ein Pflegegeld, das aus Steuermitteln finanziert wird“, erklärte Franz Ledermüller, Generaldirektor der SVB, den wesentlichen Unterschied im Leistungsspektrum.
Andere Finanzierung, vergleichbare Leistung
Ein wesentlicher Unterschied liege in der Beitragsbemessung, wie Claudia Lex, Geschäftsführerin der SVLFG, erklärte: „Während diese in Österreich aus dem Einheitswert berechnet wird, wird die Beitragsgrundlage in Deutschland uneinheitlich, nach Arbeitsbedarf und Risiko in der Unfallversicherung, die Krankenversicherung jedoch nach einem korrigierten Flächenbeitrag bemessen.“
In Deutschland beneide man Österreich deshalb um das System mit dem Einheitswert als Bemessungsgrundlage. In diesem Zusammenhang hielt Agrarlandesrat Max Hiegelsberger fest, „dass die Absicherung des bäuerlichen Einheitswertes durch den Bauernbund, auch in der Sozialpolitik ein Meilenstein ist.“
Gravierende Unterschiede in Alterssicherung und Pension
„In Deutschland handelt es sich bei der Alterssicherung um keine Pension, sondern um eine Altershilfe, die nur gewährt wird, wenn der Betrieb übergeben worden ist“, klärte Vorstands-Vorsitzender Martin Empl auf. Die durchschnittliche Altershilfe für ein Übergeber-Ehepaar in Deutschland beträgt 780 Euro.
Als Erfolg wertete Franz Ledermüller auch die Arbeit der bäuerlichen Interessensvertreter in der Sozialpolitik: „Der Bauernbund hat sich, auch gegen erhebliche Widerstände der eigenen Mitglieder, dafür entschieden und gesorgt, dass die österreichischen Bauern in das System der gesetzlichen Absicherung gleichberechtigt integriert sind.“
Fotos: Oö. Bauernbund
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