Konzern versus Bürgerinitiative
Beschwerde gegen UVP-Bescheid eingebracht
- Die neue Anlage soll inmitten des Werksgeländes, in einer bestehenden Halle, errichtet werden.
- Foto: AMAG
- hochgeladen von Barbara Ebner
Die Bürgerinitiative „Gesunde Zukunft“ übt weiter Kritik am genehmigten Ausbauvorhaben der AMAG.
RANSHOFEN (ebba). Anfang Februar 2021 erging ein positiver Bescheid der Oö. Landesregierung im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) zum Ausbau der AMAG-Gießerei in Ranshofen. Das Erweiterungsprojekt umfasst die Errichtung einer neuen Anlage zum Schmelzen von Aluminiumschrott in einer bereits bestehenden Halle am Werksgelände.
„Im Verfahren haben sich die Experten der Behörde umfassend mit den Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt und mit den Anliegen unserer Anrainer auseinandergesetzt. Wir hoffen, dass nun alle Vorbehalte gegenüber unserem Vorhaben ausgeräumt sind und wir unsere internationale Führungsposition mit Fokus auf Innovation und Nachhaltigkeit weiter stärken können“, äußerte sich AMAG-CEO Gerald Mayer nach Erhalt des positiven UVP-Bescheides.
Die Vorbehalte scheinen jedoch weiter zu bestehen. „Als Bürgerinitiative vertreten wir mehr als 800 Bürger aus Braunau und Umgebung. Mit dieser hohen Bürgerbeteiligung ausgestattet, haben wir die Ausbaupläne der AMAG im Rahmen des UVP-Verfahrens kritisch hinterfragt. Unterstützt wurden wir dabei von Sachverständigen und unserem Anwalt. Nach zwölf Monaten liegt nun der Bescheid des Landes OÖ vor. Die wichtigen Einwendungen der Bürgerinitiative wurden dabei nicht berücksichtigt. Besonders enttäuscht sind wir vom Grünen Landesrat Kaineder, der in letzter Instanz den Bescheid unterschrieben hat.
Bei einem Besuch in Ranshofen hatte er der Bürgerinitiative noch zugesagt, ein humanmedizinisches Gutachten in Bezug auf Dioxinausstoß und Schwermetallbelastung in Auftrag zu geben, was er jedoch letztendlich nicht getan hat“, erklärt Angela Baumgartner von der Bürgerinitiative „Gesunde Zukunft“, und ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass die OÖ. Landesregierung zu Unrecht einen positiven Bescheid ausgestellt hat.“
Der Anwalt der Bürgerinitiative habe daher bereits eine Beschwerde gegen den Bescheid des Landes OÖ eingebracht und Anträge beim Bundesverwaltungsgericht gestellt.
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