3G-Regel im Job
Die Arbeiterkammer Hainburg klärt auf
HAINBURG. Seit 1. November 2021 gilt in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz (geimpft, genesen, getestet). Das Gesundheitsministerium hat auch eine Verschärfung auf eine 2,5G-Regel in Aussicht gestellt. Christian Bauer, Leiter der Arbeiterkammer Hainburg informiert über die neuen Maßnahmen.
- Wo Kontakt mit mit anderen Menschen möglich ist, gilt grundsätzlich die 3G Regel am Arbeitsplatz - diese gilt also sehr umfassend.
- Ausnahmen gibt es im Homeoffice und bei Tätigkeiten ohne Kontakt mit Menschen (z.B. als Nachtportier oder Lkw-Fahrer/in).
- Der 3G-Nachweis ist mitzuführen.
- Wird die 3G Regel erfüllt, entfällt die Maskenpflicht für die Arbeitnehmer/innen.
- Für Mitarbeiter/innen in Alten- und Pflegeheimen und Spitälern bleibt der Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.
- Für Besucher/innen in Alten- und Pflegeheimen und Spitälern bleiben die FFP2-Maskenpflicht und der 3G Nachweis aufrecht.
- Als Nachweis gilt eine Impfbestätigung, der gelbe Impfpass, der QR-Code im grünen Pass, das Testzertifikat, der Genesungs-Quarantänenachweis oder der Antikörpertest.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Für Arbeitnehmer/innen, die sich nicht an die 3G Regeln halten, drohen Verwaltungsstrafen bis 500 Euro, für Arbeitgeber/innen bis 3.600 Euro nach dem COVID-Maßnahmengesetz. Der Verlust von Lohn-oder Gehaltsfortzahlung kann ebenfalls eine Folge sein. Für Kündigungen gelten die allgemeinen Regeln.
Da die Tests nun direkt den einzelnen Arbeitnehmer/innen durch die Verordnung vorgeschrieben sind, ist ohne günstigerer betrieblicher Regelung weder die Zeit um sich testen zu lassen Arbeitszeit, noch ist der Test vom Arbeitgeber zu bezahlen. Die PCR-Tests sind 72 Stunden gültig - nur in Wien 48 Stunden, Antigentests gelten österreichweit 24 Stunden.
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