Kommentar
Die Ehe birgt auch Rechte und Pflichten
Wenn die Frage aller Fragen gestellt wird, beginnen für viele Paare die intensive Vorbereitung für den großen Tag: Von Einladungen, Locations, Blumenschmuck bis zur Wein- und Tortenverkostung und zu den Tischkarten muss eine ganze Menge organisiert werden. So romantisch sich Hochzeiten (ob kirchlich, standesamtlich oder zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren) auch anhören, so ist die Ehe ein Vertrag, der auch Rechte und Pflichten mit sich bringt. Dies ist einigen Paaren in ihrer Euphorie möglicherweise nicht klar. In Österreich herrscht Gütertrennung. Das heißt, dass die Eheleute weiterhin jeweils über das Vermögen verfügen, das sie in die Ehe eingebracht bzw. in der Ehe erworben haben. Auch für gemeinsame Kinder gibt es zum Glück schon lange keine rechtlichen Nachteile mehr, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
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