Jagdhieb im Park: 16-jähriger im Krankenhaus
Ein einziger Schwinger eines 15-jährigen brach seinem Gegner mehrere Gesichtsknochen
BRUCK/L. Ein Vorfall am 15. September 2017 in einer Parkanlage in Bruck an der Leitha hatte für zwei Jugendliche schwerwiegende Folgen: Ein Beteiligter musste im Landesklinikum unfallchirurgisch versorgt werde, sein Kontrahent stand wegen schwerer Körperverletzung vor dem Korneuburger Jugendrichter Rainer Klebermaß.
Einer der Begleiter des Angeklagten hatte den 16-jährigen als "Schwuchtel" beschimpft, dieser zeigte den berühmten Mittelfinger und ging nach der Aufforderung "Komm her, willst a Fetzerei" auf den 15-jährigen zu. Dieser platzierte einen Schwinger Marke "Shatterhand" im Gesicht seines Gegners, der den Bruch des Augenhöhlenbodens und Frakturen weiterer Gesichtsschädelknochen zur Folge hatte. Der Getroffene ging zu Boden, war aber noch zur Ankündigung "Ich *** deine Mutter" fähig.
Vor Gericht zeigte sich der (bislang gerichtlich unbescholtene) jugendliche Angeklagte geständig, die vom Gericht eingeholten Jugenderhebungen sprachen von geordneten familiären Verhältnissen und einer positiven Gesamtsituation.
Richter Klebermaß verhängte eine fünfmonatige Freiheitsstrafe, wobei er den Vollzug für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung aussetzte. "Diese Strafe scheint bei Jugendlichen nicht im Leumundszeugnis auf" belehrte er den Angeklagten abschließend. Das Urteil ist rechtskräftig!
Text & Fotos: mr
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.