Ex-Taxiunternehmer wegen Geldwäscherei verurteilt
BEZIRK BRUCK/KORNEUBURG (mr). Der 45-jährige Angeklagte war nicht der erste, der darauf angesprochen wurde, sein Konto für Überweisungstransaktionen zur Verfügung zu stellen.
Die Sache läuft dann so, dass immer wieder Beträge auf dieses Konto überwiesen werden und der Empfänger das Geld abzüglich einer ihm zustehenden Provision auf ihm bekanntgegebene Konten weiter zu überweisen hat.
Klingt gut, allerdings hat die Sache einen gewaltigen Haken, die überwiesenen Beträge wurden nämlich von anderen Konten betrügerisch abgefischt.
Auch wenn der Kontoinhaber nichts davon weiß, dass hier Geld weiß gewaschen wird, muss er es auf Grund der hohen Provision wissen. Das Urteil: 15 Monate auf Bewährung.
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