Handwerkerbonus bis 31. März
Sonderförderaktion der Wohnbauförderung zur Stärkung der heimischen Wirtschaft.
EISENSTADT. Zur weiteren Stärkung der burgenländischen Wirtschaft und zur Schaffung neuer bzw. zur Absicherung bestehender burgenländischer Arbeitsplätze trat mit 1. Jänner 2016 der Burgenländische Handwerkerbonus in Kraft.
Für Sanierung
Privatpersonen erhalten dabei einen „Handwerkerbonus“ für die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung bzw. bei Schaffung von barrierefreien Maßnahmen, wenn die Leistung eines Handwerkers in Anspruch genommen wird. Gefördert werden Arbeitsleistungen, die pro Endrechnung zumindest 400 Euro – ohne Umsatzsteuer – betragen. Es werden nur Arbeiten gefördert, die zwischen 1. Jänner und 31. März 2016 erbracht oder bezahlt wurden.
Impuls für den Arbeitsmarkt
„Ich bin mir sicher, dass mit dem ,Burgenländischen Handwerkerbonus‘ interessante Anreize für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen geschaffen werden und die Initiative – vor allem in der witterungsbedingten schlechten Jahreszeit – wichtige Impulse für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt bringen wird“, so Landeshauptmann Niessl.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der förderbaren Kosten, mindestens 100 Euro und maximal 5.000 Euro. Es handelt sich dabei um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das förderbare Objekt muss im Eigentum bzw. im Eigentum einer nahestehenden Person und mindestens zehn Jahre als sein. Unabhängig vom Alter des Wohnobjektes sind barrierefreie Maßnahmen. Das Förderbudget beträgt 400.000 Euro. Weiters darf keine laufende Wohnbauförderung, kein Sanierungsscheck und keine Förderung von anderen Stellen für diese Maßnahme verwendet werden.
Weitere Informationen
Informationen und Anträge zum „Burgenländischen Handwerkerbonus 2016“ sind auf der Homepage des Landes oder beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, LAD-RO-Wohnbauförderung, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel.: 057 600 DW 2800 in Erfahrung zu bringen.
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