Kommentar
Die Solidarität muss lange anhalten
Die Europäische Union fällt nur selten damit auf, bei wichtigen Themen rasch zu handeln. Ganz anders bei der Frage, ob Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufgenommen werden sollen. Die Entscheidung fiel schnell: Die Innenminister der Mitgliedsländer stimmten am 3. März – also etwas mehr als eine Woche nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine – für den vorübergehenden Schutzstatus.
Die entsprechende Richtlinie zum temporären Schutz von Flüchtlingen ist seit 2001 gültig und war infolge der Kriege im ehemaligen Jugoslawien beschlossen worden. Nun wurde sie zum ersten Mal umgesetzt. Der Schutz gilt zunächst für ein Jahr, kann aber auf insgesamt drei Jahre verlängert werden.
Diese „historische Entscheidung“ wird begleitet von einer Welle der Solidarität. Allein im Burgenland haben aktuell rund 2.200 Ukraine-Vertriebene vorübergehend eine zweite Heimat gefunden. Geld- und Sachspenden sowie ein beispielloses Engagement von den Kommunen und Bildungseinrichtungen bei der Betreuung der Kinder und der Eingliederung in den Schulbetrieb sind beeindruckende Zeichen von Hilfsbereitschaft und Mitmenschlichkeit.
Es ist zu hoffen, dass diese Solidarität länger anhält als etwa bei den Syrien-Flüchtlingen. Derzeit müssen wir nämlich davon ausgehen, dass der Schutzstatus für die Ukraine-Vertriebene verlängert werden muss.
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