Planquadrat im Burgenland
19-Jähriger rast mit 120 km/h durch Ortsgebiet
Wie zuvor berichtet, führte die Polizei am Faschingssamstag verstärkt Kontrollen auf Burgenlands Straßen durch. Im Rahmen der Aktion wurden über 400 Anzeigen erstattet und 121 Organstrafverfügungen ausgestellt. Oftmals wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten, im Bezirk Oberwart wurde bei einem 19-jährigen Lenker 120 km/h im Ort gemessen.
BURGENLAND. In der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 02:00 Uhr, wurde ein landesweites Planquadrat durchgeführt, an dem insgesamt 76 Polizist:innen der Landesverkehrsabteilung und der Bezirkspolizeikommanden teilnahmen. Verstärkt kontrolliert wurde beispielsweise die Nichteinhaltung der Alkohol- und Drogenbestimmungen oder Geschwindigkeitsübertretungen.
Höchster Promillewert mit 1,84
Insgesamt wurden etwa 900 Fahrzeuglenker:innen kontrolliert und 802 Alkomat- bzw. Alkovortests durchgeführt, wobei sieben Lenker:innen die Fahrzeuge in einem alkohol- oder suchtmittelbeeinträchtigten Zustand lenkten. Der höchste gemessene Alkoholwert wurde bei einem 33-jährigen Autolenker im Bezirk Eisenstadt mit 1,84 Promille festgestellt.
Viele Anzeigen
Im Zuge der Schwerpunktaktion wurden 138 sonstige Anzeigen erstattet, 121 Organstrafverfügungen ausgestellt, sowie 225 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen (mittels Radar) und 50 Anzeigen wegen zu geringem Abstand erstattet.
Zu hohe Geschwindigkeiten
Im Zuge einer Nachfahrt wurde im Bezirk Eisenstadt-Umgebung in einer 70 km/h Beschränkung ein PKW-Lenker mit 135 km/h gemessen. Im Ortsgebiet von Oberpullendorf wurde ein PKW Lenker mit 94 km/h anstatt den erlaubten 50 km/h gemessen. In beiden Fällen wurde die Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet und ein Führerschein-Entzugsverfahren eingeleitet.
Rasender Teenager mit 120 km/h im Ort
Im Ortsgebiet von Oberwart fuhr ein 19-Jähriger mit Probeführerschein anstatt der erlaubten 50 km/h mit 120 km/h und beschleunigte danach außerhalb des Ortsgebiets anstatt den erlaubten 100 km/h auf 200 km/h. Auch diese Übertretung wurde im Zuge einer Nachfahrt festgestellt. Der Lenker wurde angehalten und der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen. Die erforderlichen Anzeigen wurden an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.
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