Silvester-Feuerwerk
Die wichtigsten Infos rund um Knallteufel und Schweizerkracher

Um bei privaten Feiern Unfällen vorzubeugen und gut ins neue Jahr zu „rutschen“, hat eine sichere Handhabung von Feuerwerkskörpern oberste Priorität. | Foto: Pixabay
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  • Um bei privaten Feiern Unfällen vorzubeugen und gut ins neue Jahr zu „rutschen“, hat eine sichere Handhabung von Feuerwerkskörpern oberste Priorität.
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Das Bundesgremium für Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pyrotechnik- und Waffenhandel der Wirtschaftskammer beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Feuerwerke und zeigt auf, was es zu beachten gilt.

BURGENLAND. Feuerwerkskörper gliedern sich in verschiedene Kategorien, die unterschiedlichen Reglementierungen unterliegen. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – wie etwa Kinderfeuerwerk oder Knallteufel – dürfen jederzeit und das ganze Jahr über genutzt werden.

Lokale Ausnahmen

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Batteriefeuerwerke, Schweizerkracher, Vulkane, Raketen, Knallfrösche) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können jedoch mittels Verordnung eine lokale und zeitlich begrenzte Ausnahme vom Verwendungsverbot aussprechen, wie dies vielfach für den Silvesterbrauch am 31. Dezember geschieht. Außerhalb des Ortsgebietes ist ein Abbrennen der Kategorie F2 auch unter dem Jahr erlaubt.

Kategorien F3 und F4

Für das Abfeuern von Feuerwerken der Kategorien F3 und F4 (Feuerwerksbomben, Batterien, Zylinderbomben, lose pyrotechnische Gegenstände) bedarf es einer fachkundigen Person und einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Landespolizeidirektion. Es ist also in jedem Fall ratsam, sich vor einem privaten Feuerwerk bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft über die aktuellen Silvesterbestimmungen zu informieren.

Feuerwerkskörper sollten ausschließlich beim ausgebildeten österreichischen Pyrotechnikfachhandel gekauft werden. | Foto: pixabay
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Sicherer Umgang

Der richtige Umgang mit Feuerwerkskörpern beginnt bereits beim Einkauf, den man ausschließlich beim ausgebildeten österreichischen Pyrotechnikfachhandel durchführen sollte, denn: Der überwiegende Großteil der Verletzungen zu Silvester entsteht durch illegale Ware aus dem Ausland, welche in Österreich nicht zugelassen ist.
Um Unfälle mit Kindern zu vermeiden, sollten Feuerwerksartikel niemals frei zugänglich gelagert werden. Das Abfeuern aus Räumen bzw. vom Balkon aus ist dringend zu unterlassen. Beim Zünden des Feuerwerks im Freien sind immer entsprechende Sicherheitsabstände zu Häusern, Autos, Zuschauern und leicht brennbaren Materialien einzuhalten. Bitte nie den Kopf über die Feuerwerkskörper halten, Raketen mit ausgestreckter Hand zünden oder auf Menschen und Tiere richten. Die Abschussvorrichtung sollte außerdem auf stabilem Untergrund stehen, um Umkippen zu vermeiden.

Kaufst du in diesem Jahr Feuerwerkskörper?
Um bei privaten Feiern Unfällen vorzubeugen und gut ins neue Jahr zu „rutschen“, hat eine sichere Handhabung von Feuerwerkskörpern oberste Priorität. | Foto: Pixabay
Feuerwerkskörper sollten ausschließlich beim ausgebildeten österreichischen Pyrotechnikfachhandel gekauft werden. | Foto: pixabay

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