Arbeitsrechte LGBTQIA+
Diskriminierung am Arbeitsplatz – Hilfe finden, Rechte verstehen
- Zum Beginn des Pride Month klärt MeinBezirk über das Gleichbehandlungsgesetz auf.
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Der Juni steht weltweit im Zeichen des Pride Month – als Zeichen der Solidarität mit der LGBTQIA+-Gemeinschaft und für Gleichberechtigung. Doch Diskriminierung und Benachteiligung gehören für viele queere Menschen weiterhin zum Alltag – auch im Berufsleben.
BURGENLAND. Auch in Österreich sind lesbische, schwule, bisexuelle, transidente, intergeschlechtliche, queere, asexuelle und aromantische (LGBTQIA+) Personen immer wieder mit Ausgrenzung, Beleidigungen und Benachteiligung konfrontiert – im Internet ebenso wie am Arbeitsplatz. Im Burgenland werden aus Gründen der Solidarität und um auf das Thema aufmerksam zu machen, Flaggen gehisst und auf die Rechte der Gemeinschaft aufmerksam gemacht.
- Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner und Landesrätin Mag.a (FH) Daniela Winkler (v.r.) mit der Regenbogenfahne vor dem Landhaus Alt.
- Foto: Büro LRin Winkler/Christoph Novak
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Laut aktuellen Berichten haben Hassverbrechen gegen queere Personen zuletzt zugenommen, wobei Fachleute zudem von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Zum Pride Month informiert die Arbeiterkammer (AK) Burgenland darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben und wie das Gleichbehandlungsgesetz Schutz bieten kann.
LGBTQIA+ – Diskriminierung am Arbeitsplatz verboten
Wie die AK Burgenland bestätigt, gibt es auch in Österreich und auch im Burgenland weiterhin häufig ein "klassisches", also heteronormatives Verständnis von Partnerschaft und Familie als gesellschaftlicher Standard – auch am Arbeitsplatz. Gleichzeitig zeigen Schätzungen, dass rund 300.000 Beschäftigte der LGBTQIA+-Gemeinschaft angehören. Viele von ihnen entscheiden sich jedoch aus Angst vor Nachteilen im beruflichen Alltag sowie Aufstiegschancen dagegen, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offenzulegen.
- Die AK Burgenland hilft bei rechtlichen Fragen rund um das Thema Diskriminierung am Arbeitsplatz.
- Foto: AK Burgenland
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Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz ausdrücklich – aufgrund des Geschlechts sowie auch aufgrund der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität. Dieser Schutz gilt in allen Bereichen des Arbeitslebens – von der Bewerbung über Bezahlung und Karrierechancen bis hin zu Arbeitsbedingungen, Dienstplänen oder freiwilligen Sozialleistungen des Unternehmens.
Auch Belästigungen sind klar untersagt. Sexuelle oder geschlechtsbezogene Übergriffe gelten als Diskriminierung und können rechtlich verfolgt werden, erklärt die AK Burgenland. Geschützt sind nicht nur betroffene Personen selbst, sondern auch jene, die Diskriminierung melden oder unterstützen. Die Arbeiterkammer berät und unterstützt Betroffene bei rechtlichen Schritten.
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