Ragweed-Gesetz
"Gesetz ohne Strafen für den Mistkübel"

Ragweed breitet sich im Burgenland immer stärker aus. Ein Gesetz soll das künftig verhindern. | Foto: Katzberger
  • Ragweed breitet sich im Burgenland immer stärker aus. Ein Gesetz soll das künftig verhindern.
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BURGENLAND. Die ÖVP Burgenland übte am Montag erneut Kritik am geplanten Ragweed-Gesetz der Landesregierung (die Bezirksblätter berichteten) und spricht von „unverhältnismäßig hohen Strafen sowie einem Eingriff in das Eigentumsrecht“ – bei nicht ordnungsgemäßer Ragweed-Bekämpfung soll Grundstücksbesitzern eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 Euro drohen.

Sofortige Neuverhandlungen gefordert

Landesparteiobmann Thomas Steiner und Bauernbund-Landesobmann Niki Berlakovich fordern deshalb "sofortige Neuverhandlungen dieses Gesetzes im Interesse aller Betroffenen". Grundstückbesitzer dürften hier nicht als Täter hingestellt werden, sondern seien selbst Opfer von Ragweed. Sinnvoller sei es, so die ÖVP, zuerst eine breite Aufklärungskampagne durchzuführen, anstatt zu strafen.

"Inszenierter Aufschrei"

Die SPÖ reagierte auf die ÖVP-Kritik und spricht von einem "inszenierten Aufschrei". Das Land arbeite intensiv an der umfassenden Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von Ragweed. Dafür werde man "nicht nur gesetzliche Maßnahmen setzen, sondern auch bewusstseinsbildende und freiwillige Maßnahmen initiieren", sagt LR Astrid Eisenkopf, die betont: "Strafen sind immer das letztmögliche Mittel.“

"Gesetz ohne Strafen für den Mistkübel"

FPÖ-Klubobmann Géza Molnár schlägt in die SPÖ-Kerbe: „Gerade der Jurist Steiner sollte wissen, dass ein Gesetz, das keine Strafen vorsieht, für den Mistkübel ist." Strafen seien im vorliegenden Fall die allerletzte Möglichkeit, die man der Behörde geben wolle. "Sie sind das Ende vom Lied, nicht der Anfang.“

Petrik: Sicherheitspartner sollen unterstützen

Die Grünen begrüßen "die klare Ansage des Landes zur Bekämpfung von Ragweed", sagen aber, dass ein "gutes und richtiges Anliegen mangelhaft gesetzlich umgesetzt wird, weil die Sache nicht fertig durchdacht wurde", so Landessprecherin Regina Petrik. Die vollständige Entfernung der Pflanze erfordere in der ersten Phase einen intensiven Personaleinsatz, sonst sei die Wirkung nur kurzfristig gegeben. "Statt mit heftigen Strafen zu drohen, sollte das Land zunächst konkrete Hilfen anbieten. Da hätten die Sicherheitspartner einmal ein sinnvolles Betätigungsfeld. Daher schlage ich vor, die Unterstützung zur Entfernung von Ragweed in das Tätigkeitsfeld der Sicherheitspartner aufzunehmen."

Umweltanwalt begrüßt Gesetz

Umweltanwalt Michael Graf begrüßt die Gesetzesinitiative. Denn der Klimawandel begünstige die Ausbreitung, da die Pflanze warme Temperaturen benötigt. Im Burgenland finde Ragweed ideale Bedingungen vor. "Neben der gesundheitlichen Beeinträchtigung von vielen Menschen ist auch die Natur durch die drohende Vermehrung eines aggressiven Neophyten betroffen. Seitens der Umweltanwaltschaft wird daher eine gesetzliche Regelung gegen die rasche Ausbreitung von Ragweed begrüßt."

RAGWEED-KOORDINIERUNGSSTELLE:
Telefon: 0664/4047135
E-Mail: ragweed@bgld.gv.at

Halten Sie eine Strafe für Grundstückseigentümer bei einer nicht ordnungsgemäßen Ragweed-Bekämpfung für angebracht?

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