Pensionist aus Südburgenland angeklagt
Kinderschänder-Prozess hinter verschlossenen Türen
Schwerste Vorwürfe erhebt die Justiz gegen einen südburgenländischen Pensionisten im Zusammenhang mit Kinderschändung. So soll der Mann drei Mädchen ab dem 7. Lebensjahr sexuell missbraucht haben, heißt es aus Anwaltskreisen. Mehr darf in dieser Causa nicht gesagt werden, weil das die Staatsanwaltschaft nicht möchte...
SÜDBURGENLAND. Unfassbar die Vorgangsweise der Anklagebehörde. Denn noch vor Verlesung der Anklageschrift beantragte die Staatsanwältin im Landesgericht Eisenstadt den Ausschluss der Öffentlichkeit. Somit wurde dieser schreckliche und brisante Fall hinter verschlossenen Türen verhandelt.
Verschlossene Türen
Stellt sich die Frage, warum man Beschuldigte bei Vorwürfen zur Kinderschändung schützt bzw. die Öffentlichkeit nicht erfahren darf, was dem Mann aus dem Südburgenland angelastet wird. Immerhin geht es um furchtbare Handlungen, teils an minderjährigen Mädchen.
Umso mehr nicht nachvollziehbar ist die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft, zumal über jeden „Hendl-, Taschen- oder Ladendiebstahlprozess“ sehr wohl berichtet werden und auch die Öffentlichkeit anwesend sein darf.
Der Schutz der Opfer kann nicht die Motivation für diesen Ausschluss gewesen sein, da es bei den anwesenden Medienvertretern mit jahrelanger Journalistenerfahrung klar ist, in solchen Causen keine Details der Opfer zu nennen.
Angeklagt ist ein Pensionist (74)
Fakt ist, dass es sich bei dem Angeklagten um einen 74-jährigen Pensionisten, verheiratet, aus dem Südburgenland handelt. Sorgepflichtig für eine Tochter soll er im Zeitraum 2008 bis 2017 mehrere unmündige Mädchen sexuell missbraucht haben. Unter anderem sein eigenes Kind... Vorfälle an einem der Opfer seien jedoch, juristisch betrachtet, bereits verjährt.
Der Prozess wurde schließlich auf Anfang März vertagt. Zwecks Einvernahme von zwei weiteren Zeugen und Vorführung der Videos über die Vernehmung der Opfer. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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