Arbeiterkammer Burgenland
Schneeräumung ist Pflicht: Was Sie tun müssen - und was nicht
Die Arbeiterkammer rät Haus- und Grundstücksbesitzern in Sachen Winterdienst gesetzliche Vorschriften einzuhalten und bei Fragen in der Gemeinde die Bestimmungen nachzufragen.
Bei Schneefall lohnt sich schon früh morgens ein Blick aus der Haustür – auch schon vor 6 Uhr früh. Denn zwischen 6 und 22 Uhr müssen Gehsteige und Gehwege von Schnee gesäubert und bei Glatteis bestreut sein. Dazu ist man gesetzlich verpflichtet. „Es drohen Verwaltungsstrafen und im Schadensfall – wenn etwa ein Fußgänger wegen Glätte stürzt - haften Hauseigentümer bereits ab leichter Fahrlässigkeit. Wenn aber gründlich geräumt und bei Glätte gestreut wurde, bestehen gute Chancen, nicht belangt zu werden“, erläutert AK-Konsumentenschutzexperte Mag. Christian Koisser.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind klar: Im Ortsgebiet sind Gehsteige von Schnee und Eis zu säubern und zu bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, ist ein Streifen von einem Meter Breite freizuschaufeln. Nur wenn sich zwischen Liegenschaft und Straße ein mehr als 3 Meter breiter (Grün)Streifen befindet, ist man nicht verpflichtet, einen 1 Meter breiten Gehbereich freizuschaufeln und gegebenenfalls zu bestreuen.
Bei heftigem Schneefall oder Windverwehungen ist außerdem das Aufstellen von Warntafeln sinnvoll. „Das entbindet allerdings nicht von der Pflicht, den Gehweg trotzdem so gut wie möglich schneefrei zu halten“, versichert der AK-Konsumentenschutzexperte Mag. Christian Koisser.
Vorsicht: Ihre Gemeinde kann auch andere Bestimmungen vorsehen. Ein kurzer Anruf bringt Klarheit.
Hauseigentümer können auch einen Winterdienst mit der Schneeräumung beauftragen. In diesem Fall sollte man bei der Auswahl des Unternehmens darauf achten, ob die Firma auch wirklich geeignet ist. Im Vertrag müssen alle Verpflichtungen gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung übergeben werden und keinesfalls dürfen Einschränkungen wie „Räumung sobald wie möglich“ oder „Räumung nach Maßgabe verfügbarer Mittel“ akzeptiert werden.“
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