Commerzialbank Mattersburg
Teil-Prozess um 70 Millionen Euro hat begonnen
- Ohne Vorstands-Chef Martin Pucher findet der 70 Millionen Euro Teil-Prozess im Saal 1 des Landesgerichts Eisenstadt statt. Vier Beschuldigte rund um den Commerzialbank Mattersburg-Skandal müssen sich vor einem Schöffensenat verantworten.
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Begonnen hat der 70 Millionen Euro Teil-Prozess im Skandal um die Commerzialbank Mattersburg. Ohne Martin Pucher, der – wie berichtet – aus „gesundheitlichen Gründen“ nicht erschienen ist. Sein Verfahren wurde deshalb formal ausgeschieden. Sehr wohl auf der Anklagebank im Landesgericht Eisenstadt seine Ex-Vorstandskollegin Franziska Klikovits und drei beschuldigte Unternehmer. Mit unterschiedlichen Verantwortungen.
BURGENLAND/MATTERSBURG. Nach medialem Gedränge um Foto- und Filmaufnahmen eröffnete Vorsitzende Karin Knöchl um 9.33 Uhr den aufsehenerregenden Prozess im Saal 1 des Landesgerichts Eisenstadt. Neben ihr Zweitrichterin Doris Halper-Praunias, sechs Schöffen und die Schriftführerin. Rechts von ihr ein Sachverständiger, der Oberstaatsanwalt sowie die Banken-Masseverwalter als Privatbeteiligten-Vertreter. Zur linken Hand die Verteidiger, mittig die vier erschienenen Beschuldigten. Auf den Zuschauerplätzen zahlreiche weitere Privatbeteiltigte in Form von Anwälten. Die Öffentlichkeit konnte von der Tribüne aus den Prozess verfolgen.
- Vorsitzende des Schöffensenats Karin Knöchl (2.v.l.), die zweite Berufsrichterin Doris Halper-Praunias (ganz rechts) und zwei Sachverständige.
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Puchers Platz blieb frei
Eigentlich sollten ja fünf Personen auf der Anklagebank sitzen, aber ein Platz blieb frei. Weil Martin Pucher, (68), Gründer und ehemaliger Vorstands-Chef der Commerzialbank Mattersburg, wie berichtet, von einem medizinischen Gutachter für nicht verhandlungsfähig erklärt worden ist. Ob er das jemals sein wird, darf bezweifelt werden. „Ist aber nicht ausgeschlossen“, so Landesgerichtspräsident Bernhard Kolonovits im Vorfeld des Verfahrens.
- Vor dem Gerichtsgebäude wurden mehrere Polizisten positioniert.
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Ihrem Prozess stellten sich: Franziska Klikovits, (59), Ex-Vorständin der Commerzialbank Mattersburg, derzeit Angestellte, sowie Unternehmer 1, (70), Unternehmer 2, (72) und Unternehmer 3, (65). Die beschuldigten Firmenchefs waren Eigentümer von Handwerksbetrieben im Bezirk Mattersburg, sind alle zwischenzeitlich in Pension und teils im Privatkonkurs, wie auch Franziska Klikovits.
Nach Abklärung der persönlichen Daten aller anwesenden Beschuldigten nahm die Richterin die Angelobung der Schöffen vor, ehe Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler von der WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) sein einstündiges Plädoyer hielt. Mit einer massiven Vorwurfauflistung gegen die Beschuldigten.
- Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler (4.v.r.) erläuterte in seinem einstündigen Eröffnungsplädoyer eindrucksvoll, teils mit an Leinwände projizierten Folien, Abläufe und Zusammenhänge dieser "Wirtschaftskriminalität", wie er es nannte.
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Massive Vorwürfe
Laut Ankläger umfasst diese Causa Scheinrechnungen, Scheckfälschungen, Veruntreuungen, Untreue, betrügerische Krida, Geldwäsche und Bilanzvergehen. So eine Pauschal-Zusammenfassung der mutmaßlich verübten Delikte. Die im jetzt durchgeführten Teil-Verfahren bezifferte Schadenssumme beträgt rund 70 Millionen Euro, insgesamt soll es sich beim Skandal um die Commerzialbank Mattersburg um ein „Minus“ von mindestens 600 Millionen Euro handeln.
Personenbezogen aufgesplittet richten sich die WKStA-Beschuldigungen gegen die
- Bankenvorstände: wegen Veruntreuung von 40 Millionen Euro mittels Scheinrechnungen sowie weiteren 30 Millionen Euro aus gewährten, wirtschaftlich nicht vertretbaren und nicht ausreichend besicherten Krediten. Ebenso Geldwäsche durch Scheckfälschungen und somit unrechtmäßige Bargeldbehebungen. Und das zum Nachteil der Bank, ihrer Kunden und Einleger sowie aller anderen Gläubiger.
- Unternehmer: wegen Beteiligung obiger strafbarer Handlungen durch Ausstellung von Scheinrechnungen. Wodurch sie mehr oder weniger als „Nutznießer“ dieser dubiosen Vorgänge die 70 Millionen Euro für ihre in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Firmen erhalten haben sollen.
Bei etwaigen Schuldsprüchen beträgt der Strafrahmen für die schwersten Delikte bis zu zehn Jahre Gefängnis.
„Schuldig“
Die Anwälte gaben zu ihrer jeweiligen Mandantschaft unterschiedliche Statements ab und erklärten, dass sich
- Franziska Klikovits: „schuldig“
- Unternehmer 1 : „schuldig“ bis auf zwei kleine Anklagepunkte
- Unternehmer 2: „teilweise schuldig“
- Unternehmer 3: „teilweise schuldig“
bekennen werden.
Zehn Verhandlungstage
Das heutige Verfahren ist bis 15.30 Uhr angesetzt. Ein Angeklagter nach dem anderen wird nun vom Schöffensenat befragt. Dann sind Oberstaatsanwalt und Verteidiger am Zug. Mit Fortdauer des Prozesses kommen auch Sachverständige und eventuell Zeugen zu Wort. Ausgeschrieben sind bereits neun weitere Fixtermine: 16.01., 21.01., 28.01., 18.02., 20.02., 25.02., 27.02., 04.03. und 06. März. Eine Ausdehnung auf zusätzliche Prozesstage ist möglich.
Wann das Gericht bei Martin Pucher einen neuerlichen Gesundheits-Check zwecks Verhandlungsfähigkeit anordnet, ist zeitlich noch nicht festgelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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