Gatterjagd im Burgenland
14.500 Unterschriften für Volksabstimmung gesammelt
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) übergibt am Donnerstag die für eine Volksabstimmung zum Gatterjagdverbot notwendige Anzahl an Unterschriften
BURGENLAND. Martin Balluch ist glücklich: Noch nie habe es in der österreichischen Geschichte eine Volksabstimmung auf Landesebene „von unten“ gegeben. Jetzt sei sie im Burgenland erreicht, und zwar ausgerechnet zu einem Tierschutzthema, der Gatterjagd. Der VGT-Obmann übergibt am heutigen Donnerstag 14.500 gesammelte Unterschriften an die zuständige Stelle im Landhaus, um eine Volksabstimmung zum Gatterjagdverbot in die Wege zu leiten.
12.000 Unterschriften sind nötig
Der Auslöser: 2017 wurde im Burgenland das Gatterjagdverbot beschlossen – eine am 10. Dezember 2020 beschlossene Novelle des Burgenländischen Jagdgesetzes erlaubt die Gatterjagd allerdings wieder in Ausnahmefällen.
Der Gesetzestext zur umstrittenen Gatterjagd findet sich in § 10 Abs.5 des Burgenländischen Jagdgesetzes: „Es dürfen jährlich ausschließlich von 1. Oktober bis 31. Jänner, maximal an fünf Tagen und nach Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde auf Basis eines vom Bewilligungswerbers im Antrag vorzulegenden Jagdkonzeptes, Jagden auf bewegtes Wild in umfriedeten Eigenjagdgebieten abgehalten werden.“
Der Artikel 33 der Landesverfassung sieht vor, dass eine Volksabstimmung durchzuführen ist, wenn bis 8 Wochen nach Beschlussfassung, also bis zum 4. Februar 2021, mindestens 12.000 gültige Unterschriften von für den Landtag im Burgenland wahlberechtigten Bürgern dafür abgegeben werden. "Mit dem heutigen Tag hat der VGT dieses Kriterium erfüllt", freut sich Balluch.
"Niemand hielt das für möglich"
Niemand habe das im Vorfeld für möglich gehalten, so Balluch, der auf die "denkbar schlechtesten Bedingungen, einem harten Lockdown, einer Frist über Weihnachten und Neujahr mit zahlreichen Feiertagen und großer Kälte auf den Straßen" verweist. Trotzdem sei dieses Meisterstück in sehr kurzer Zeit gelungen. "Zwei Wochen vor Fristende gibt der VGT heute in der Landesregierung um 2.500 Stimmen mehr als notwendig ab. Zusätzlich liegen beim VGT noch mehrere tausend weitere Unterschriften auf. Die Burgenländer wollen ganz offensichtlich ihr Gatterjagdverbot beibehalten", meint Balluch. Die allermeisten Stimmen erreichten den VGT per Post, unübersehbar waren in den letzten Wochen aber auch die zahlreichen Unterschriftensammler auf den Parkplätzen großer Einkaufszentren und Supermärkte im Burgenland.
"Welle der Empörung im Burgenland ausgelöst"
Die von der SPÖ-Regierung "autoritär durchgesetzte Aufhebung des Gatterjagdverbots" habe eine Welle der Empörung im Burgenland ausgelöst. Zahlreiche Menschen und Organisationen hätten begonnen, Unterschriften zu sammeln. "Aber was uns noch mehr überrascht hat: viele tausend Privatpersonen haben im engsten Familienkreis Unterschriften gesammelt und sie uns per Post zugeschickt. Einmal erhielten wir an einem einzigen Tag über 5.000 Unterschriften! Es war kaum noch möglich, die Aufgabe zu bewältigen, alle diese Unterschriften von den 171 Gemeinden im Burgenland bestätigen zu lassen. Auch das war nur dank 100 Personen möglich, die ihre Freizeit geopfert haben, um die Volksabstimmung Realität werden zu lassen. Das war eine Gemeinschaftsanstrengung von sehr vielen Personen, ohne die dieses historische Ergebnis nicht möglich gewesen wäre!"
Grüne: "Riesenerfolg für Tierschutz"
Der Landtagsabgeordnete und Tierschutzsprecher der Grünen, Wolfgang Spitzmüller freut sich in einer ersten Stellungnahme über einen "großartigen Erfolg in Richtung mehr Tierschutz im Land". Er sei überzeugt, dass auch die Volksabstimmung im Sinne des Tierschutzes ausgehen werde und die "barbarische und blutige Treibjagd im Jagdgatter damit ein für alle Mal der Vergangenheit angehört".
ÖVP: Nun entscheiden die Burgenländer
Auch die ÖVP sprach sich stets gegen das neue Jagdgesetz aus. Mit dem neuen SPÖ-Gesetz wolle man unter anderem eine unabhängige Interessensvertretung ausschalten und durch die Erhöhung der Jagdabgabe die Jäger zur Kasse bitten, meint Sagartz. „Es gibt viele Gründe gegen dieses SPÖ-Jagdgesetz zu sein. Ob es in Kraft tritt, entscheiden nun die Burgenländer.“
"Anträge werden geprüft"
Aus dem Büro des für das Jagdwesen im Burgenland zuständigen LR Schneemann war für die Bezirksblätter keine Stellungnahme zu bekommen. Aus der Gemeindeabteilung hieß es aber: "Mit Stand 21.01.2021 sind 14.488 Anträge für die Durchführung einer Volksabstimmung über den Gesetzesbeschluss vom 10. Dezember 2020, mit dem das Burgenländische Jagdgesetz 2017 geändert wird, im Amt der burgenländischen Landesregierung eingelangt. Eine Volksabstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens 12.000 zum Landtag wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis zum 4. Feber 2021 schriftlich verlangt wird. Die eingelangten Anträge werden geprüft, ob sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (§ 4 und 5 Burgenländisches Volksabstimmungsgesetz)."
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