Rechnungshofbericht
Aufsichtsmängel beim Gemeinnützigen Wohnbau
Der Burgenländische Landesrechnungshof (BLRH) überprüfte die Förderung und Aufsicht des Landes Burgenland über den Gemeinnützigen Wohnbau (GWB) von 2017 bis 2019, und stellte dabei einige Mängel fest.
BURGENLAND. In den überprüften drei Jahren genehmigte die Landesregierung 292 Förderdarlehen in Höhe von rund 133,6 Millionen Euro. Davon dienten rund 94 Prozent der Finanzierung von Neubauten. Die übrigen 6 Prozent waren für Sanierungsprojekte vorgesehen.
Interessenskonflikt
Der Rechnungshof ortete unter anderem einen Interessenskonflikt, nachdem die Finanzabteilung des Landes zugleich als Förderstelle und als Aufsichtsbehörde für die vier Gemeinnützigen Bauvereinigungen agiert. Er sah dies insbesondere im Zusammenhang mit der Prüfung der Förderkriterien, der Kosten- sowie der Bauplanung einerseits und der Auszahlung der Förderdarlehen nach Baufortschritt andererseits kritisch.
Keine verbindliche Förderstrategie
Der Rechnungshof beanstandete außerdem, dass für den Gemeinnützigen Wohnbau keine verbindliche Förderstrategie mit messbaren Zielwerten vorlag. Ferner fehlten bedarfsorientierte Förderprogramme zur Festlegung der Bau- und Förderleistung unter Berücksichtigung der Wohnungsleerstände.
Keine fachspezifische Ausbildung
Weitere Kritikpunkte betrafen die Rolle des Landes als Aufsichtsbehörde. Dabei war es in hohem Maße vom Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen-Revisionsverband abhängig. Grund dafür waren fehlende Personalressourcen in der Finanzabteilung. Zudem kritisierte der Rechnungshof, dass die verantwortlichen Landesbediensteten über keine fachspezifische Ausbildung verfügten. Deshalb erfolgte auch nur eine eingeschränkte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Revisionsberichten.
Positiv hob der Rechnungshof hervor, dass ein Großteil der im Rahmen der Prüfung ausgesprochenen Empfehlungen bereits in Umsetzung sind.
SPÖ: „Keine groben Verfehlungen“
Für SPÖ-Rechnungshofsprecher Christian Dax zeigt der Rechnungshofbericht, dass der eingeschlagene Reformweg bei der burgenländischen Wohnbauförderung gut und wichtig ist. „Trotz der hohen Anforderungen des Landesrechnungshofs, gab es bei der zweiten großen Prüfung der burgenländischen Wohnbauförderung in kurzer Zeit keine groben Verfehlungen der geprüften Stelle“, so Dax. Von 2017 bis 2019 wurden 292 Förderdarlehen in der Höhe von rund 134 Mio. Euro seitens der Landesregierung genehmigt. Rund 94 Prozent davon dienten der Finanzierung von Neubauten, die übrigen sechs Prozent waren für Sanierungsprojekte vorgesehen. „Das zeigt, dass die Entscheidung, künftig verstärkt Sanierungen zu fördern, zukunftsweisend unterwegs waren. Die Burgenländerinnen und Burgenländer werden animiert, den Ortskern wieder stärker zu beleben“, erklärt Dax.
ÖVP: Versagen des Landes als Aufsichtsbehörde
Etwas anders wird der Bericht von der ÖVP bewertet. Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas sieht ein Versagen des Landes als Aufsichtsbehörde. „Der Rechnungshof kritisiert in seinem Prüfbericht zum Gemeinnützigen Wohnbau, dass das Land zugleich als Förderstelle und als Aufsichtsbehörde agiert. Das ist insbesondere wegen der Förderkriterien bedenklich und stellt einen Interessenskonflikt dar“, so Fazekas und ergänzt: „Zudem zeigt der Rechnungshof die fehlenden fachspezifischen Aufsichts-Ressourcen im Land auf. Das zeigt einmal mehr, dass die SPÖ-Alleinregierung bei ihren Aufsichtspflichten fahrlässig handelt und damit die Finanzgebarung des Landes gefährdet. Ähnliches erleben wir auch im Commerzialbank-Skandal, wo die SPÖ ihrer Aufsichtspflicht als Revisionsverband nicht nachgekommen ist.“
Grüne: „Kommt das Steuergeld bei den Menschen an, die es brauchen?"
Kritik kommt auch von der Grünen. „Das Land steckt sehr viel Steuergeld in die Wohnbaugenossenschaften und hier wiederum vor allem in die OSG. Es kann aber nicht belegt werden, dass die Mieterinnen und Mieter etwas davon haben", so Klubobfrau Regina Petrik, die sich nun fragt: „Kommt das Steuergeld bei den Menschen an, die es brauchen?"
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