Neues Buschenschankgesetz
Bald neun Monate „ausg’gsteckt“ erlaubt
Weniger Bürokratie, längere Aussteckzeiten und eine Gleichstellung von Neben- und Haupterwerbslandwirte bringt die Novelle des Buschenschankgesetzes. Im Jänner 2019 soll es beschlossen werden.
EISENSTADT. Aktuell gibt es lediglich 36 Buschenschenken im Burgenland, die regelmäßig ausstecken. Vor allem für viele im Nebenerwerb ist die Bürokratie ein Hauptgrund, nicht mehr aufzusperren.
Gegen das Buschenschanksterben
„Mit dem bestehenden Gesetz ist es nicht nur unnötige Bürokratie, sondern auch eine krasse Benachteiligung von Nebenerwerbslandwirten verbunden. Deshalb war dringend eine Neuaufstellung notwendig, um den Buschenschanksterben ein Ende zu setzen“, sagt Agrarlandesrätin Verena Dunst. Künftig sind Haupt- und Nebenerwerbslandwirte gleichgestellt.
Neue Aussteckzeiten
Eine große Änderung wird bei den Aussteckzeiten geben. Bisher durften Buschenschenken nach dem Zusperren erst wieder vier Wochen später aufsperren und nicht mehr als drei Monate im Jahr durchgehend geöffnet haben. In Zukunft wird es möglich sein, neun Monate im Jahr zu öffnen. Die Vier-Wochen-Frist fällt weg.
Selbst produzierte Süßwaren
Wie in der Steiermark wird es nun auch im Burgenland erlaubt sein, den Gästen selbst hergestellte Speisen aus landwirtschaftlicher Produktion und nach bäuerlichen Rezepten zubereitete Süßwaren anzubieten. „Hier geht es um typisch regionale Spezialitäten, für die der Gast ja auch herkommt“, so Dunst.
Weiter ausgeschenkt werden darf Uhudlerfrizzante, weil dieser unter „Wein“ zu subsumieren ist. Verkauft werden dürfen auch weiterhin kohlesäurehaltige Getränke, wie Mineralwasser und selbst produzierte Fruchtsäfte.
Die Novelle soll am 24. Jänner 2019 beschlossen werden.
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