Sozialbetreuungsberufe
Burgenland passt Ausbildungsvoraussetzungen an

- Die neuen Regelungen ermöglichen jungen Menschen ab 18 Jahren den leichteren Zugang zu Ausbildungen im Sozial- und Pflegebereich.
- Foto: Büro Landesrat Schneemann
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Das Burgenland hat das Sozialbetreuungsberufegesetz novelliert. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Vereinheitlichung des Mindestalters für den Beginn der Ausbildungen zu Heimhilfen, Fachsozialbetreuerinnen und Diplomsozialbetreuerinnen und -betreuer.
BURGENLAND. Künftig können alle drei Ausbildungen bereits ab dem 18. Lebensjahr begonnen werden. Bislang lag die Altersgrenze für die Diplomsozialbetreuung bei 20 Jahren und für die Fachsozialbetreuung bei 19 Jahren.
Parallel zur Altersanpassung wurden auch die Ausbildungsinhalte überarbeitet, um den aktuellen Anforderungen und Kompetenzen gerecht zu werden. Die drei zugehörigen Verordnungen befinden sich aktuell in der Anpassung. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für den Herbst geplant, womit sie ab dem Schuljahr 2026/27 gültig sein werden.

- Soziallandesrat Leonhard Schneemann bei der Vorstellung der Novellierung des Sozialbetreuungsberufegesetzes im Burgenland.
- Foto: Büro Landesrat Schneemann
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Personals im Sozial- und Pflegebereich
Soziallandesrat Leonhard Schneemann betont die Bedeutung des Sozial- und Pflegebereichs und die Notwendigkeit, ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu haben: „Der Sozial- und Pflegebereich nimmt einen besonders großen Stellenwert ein – und er wird immer wichtiger. Wir brauchen ausreichend, gut ausgebildetes und damit hoch qualifiziertes Personal, damit die Versorgung in diesen Bereichen auch weiterhin auf diesem hohen Niveau gesichert werden kann.“
Aktuelle Zahlen und Ausbildungsstandorte
Im Burgenland sind derzeit 377 Heimhilfen tätig, davon zwei Drittel in der mobilen Betreuung. Die Ausbildung der Sozialbetreuerinnen und -betreuer erfolgt an der Sozialbetreuungsberufsschule mit Standorten in Pinkafeld, Güssing und Frauenkirchen. Ende des Schuljahres 2024/25 befanden sich 355 Schüler:innen in Ausbildung oder hatten diese bereits abgeschlossen.

- Novellierung des Sozialbetreuungsberufegesetzes erleichtert den Zugang zu Sozial- und Pflegeberufen im Burgenland.
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Modernisierung auf Basis der 15a-Vereinbarung
Die Novellierung des Sozialbetreuungsberufegesetzes basiert auf der angepassten 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die erstmals einheitliche Standards für Sozialbetreuungsberufe schafft und so die Ausbildungen attraktiver und den Zugang für junge Menschen erleichtern soll.
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