BH Güssing
Einzelfallprüfungen nach „falsch positiven“ PCR-Testergebnissen
Die Bezirkshauptmannschaft Güssing beantwortet wichtige Fragen rund um Corona-Verdachtsfälle und die Vorgangsweise bei offenbar falschen PCR-Testergebnissen. Anlass ist die polioitische Debatte zu den PCR-Tests von Landtagspräsidentin Verena Dunst. In ihrem Fall war die BH Güssing auch die zuständige Behörde.
Wann ist man nach derzeit geltenden Bestimmungen ein Coronavirus-Verdachtsfall?
BH GÜSSING: Ein Coronavirus-Verdachtsfall ist man, wenn
- ein positiver Antigen-Test vorliegt
- man als Kontaktperson definiert wurde und symptomatisch wird
- man als asymptomatischen Person positiv getestet wurde
- man Covid-typische Symptome hat
Ist das auch mit einem positiven PCR-Test möglich?
BH GÜSSING: Mit einem positiven PCR-Test gilt man grundsätzlich als Verdachtsfall - wenn berechtigte Zweifel am Testergebnis bestehen, etwa wenn eine Probe einer Person nicht eindeutig zugeordnet werden kann, wird ein behördlicher Test veranlasst, um das Testergebnis zu verifizieren.
Welche Möglichkeiten habe ich, ein meiner Ansicht nach falsch positives PCR-Test-Ergebnis prüfen zu lassen und wie gehe ich dabei vor?
BH GÜSSING: Eine Voraussetzung ist, dass es von einem Labor Informationen zu einer möglicherweise fehlerhaften Charge gibt.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass die ausgewertete Probe dem Betroffenen nicht zuzuordnen ist, melde ich mich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und ersuche um Aufklärung.
Es obliegt der zuständigen Gesundheitsbehörde, wie weiter vorzugehen ist.
Wenn zeitlich nahe beieinanderliegend ein positives und ein negatives PCR-Testergebnis vorliegen, und es berechtigte Zweifel gibt, dass die ausgewertete positive Probe dem Betroffenen zuzuordnen ist, haben im Burgenland Gesundheitsbehörden bereits in der Vergangenheit Einzelfallprüfungen angestellt, um den Widerspruch aufzuklären.
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