Anstellungsmodell ausgeweitet
Pflege bald auch für Vertrauenspersonen möglich

Ab 01. Jänner 2024 sollen nicht mehr nur Angehörige, sondern auch nahestehende Vertrauenspersonen von pflegebedürftigen Menschen für die Betreuung zugelassen werden.  | Foto: panthermedia.net/alexraths
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  • Ab 01. Jänner 2024 sollen nicht mehr nur Angehörige, sondern auch nahestehende Vertrauenspersonen von pflegebedürftigen Menschen für die Betreuung zugelassen werden.
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Im Burgenland wird das Pflegeanstellungsmodell ausgeweitet. Künftig dürfen nicht mehr nur Verwandte zur Betreuung von pflegebedürftigen Personen angestellt werden, sondern auch sogenannte Vertrauenspersonen, wie beispielsweise Freunde oder Nachbarn. 

BURGENLAND. Ab 01. Jänner 2024 tritt die Erweiterung des Anstellungsmodells in Kraft - das bedeutet, dass für eine Pflegeanstellung kein Verwandtschaftsverhältnis zu den betreuenden Personen mehr vorliegen muss, es genügt auch ein Vertrauensverhältnis. So können erstmals auch enge Freunde in das Anstellungsmodell einsteigen, womit dem Wunsch von vielen Burgenländer*innen - zu Hause betreut zu werden - nachgegangen werden kann. Dies soll eine stationäre Pflege hinauszögern und gleichzeitig dem Pflegenotstand entgegenwirken. 

Bilanz laut Schneemann positiv

Seit November 2019 ermöglicht das Burgenland als einziges Bundesland die Anstellung von betreuenden Angehörigen. Die Anstellung läuft über die Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB) und ermöglicht es Angehörigen, sich um ihre Familienmitglieder zu Hause zu kümmern. Bislang gab es insgesamt 467 Anstellungen. Aktuell nehmen es 284 pflegende Angehörige in Anspruch. Die Bilanz bestätige laut LR Leonhard Schneemann die Notwendigkeit des Anstellungsmodells. Daher sei es die logische Konsequenz, diesen Meilenstein zu erweitern, „mit allen Vorteilen für die betreuenden Personen: Bezahlung, soziale Absicherung und eine berufliche Zukunft.“

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Soziallandesrat Leonhard Schneemann präsentierten das ausgeweitete Pflegeanstellungsmodell, welches ab 2024 in Kraft treten soll. | Foto: Landesmedienservice Burgenland
  • Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Soziallandesrat Leonhard Schneemann präsentierten das ausgeweitete Pflegeanstellungsmodell, welches ab 2024 in Kraft treten soll.
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Voraussetzungen geändert

Wie bisher müssen pflegebedürftige Personen zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, um das Anstellungsmodell in Anspruch nehmen zu können. Die Vertrauenspersonen müssen innerhalb eines Jahres eine Grundausbildung absolvieren und zwei Jahre lang ihren Hauptwohnsitz im Burgenland gehabt haben. Neu ist eine Ausnahmeregelung, die besagt, eine Unterbrechung des Wohnsitzes von bis zu 6 Monaten sei möglich, wenn für Betreuungs- und/oder Pflegeleistungen in ein anderes Bundesland gewechselt wurde. 

Pflegepersonal der PSB zur Unterstützung

Den Betreuenden wird auch weiterhin Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in Form von Unterstützungsbesuchen zur Seite gestellt. Neu ist, dass die Unterstützungsbesuche künftig über die Pflegeservice Burgenland GmbH selbst getätigt werden und nicht mehr über einzelne Träger der Hauskrankenpflege. Dadurch können die Unterstützungsbesuche dann kostenlos angeboten werden. 

"Pflegeanstellungsmodell gescheitert"

ÖVP-Pflegesprecher Thomas Steiner sieht das Pflegeanstellungsmodell, welches ab 2024 erweitert werden soll, als gescheitert. Von den geplanten 600 Anstellungen gäbe es aktuell nur rund 284 Anstellungen. Mit dem Modell der Pflegeregionen werde den Betroffenen jegliche Wahlfreiheit genommen.

„Die SPÖ-Alleinregierung greift damit nicht nur in einen sehr intimen Bereich ein, sondern zwingt Betroffene in All in Verträge und nimmt jegliche Wahlfreiheit bei der Frage, wer die betroffenen Menschen pflegt", so Steiner abschließend.

ÖVP-Pflegesprecher Thomas Steiner ist der Meinung, dass die SPÖ-Alleinregierung Menschen in einem sensiblem Bereich die Wahlfreiheit nimmt.  | Foto: ÖVP Burgenland
  • ÖVP-Pflegesprecher Thomas Steiner ist der Meinung, dass die SPÖ-Alleinregierung Menschen in einem sensiblem Bereich die Wahlfreiheit nimmt.
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SPÖ-Modell sei "obsolet"

Auch Grünen-Chefin Regina Petrik zeigt sich hinsichtlich der geplanten Ausweitung des Pflegeanstellungsmodells kritisch. Angestellt werden könne jedwede von der zu pflegenden Person benannte Bekannte und diese Person werde als Betreuungskraft angestellt, nicht mehr als pflegende Person. Das SPÖ-Modell der Anstellung pflegender Angehöriger sei damit "obsolet". Im Gesetzesentwurf sei nur mehr von der Förderung von Betreuungskräften durch eine Anstellung die Rede.

Laut Grünen-Chefin Regina Petrik sei das SPÖ-Modell der Anstellung pflegender Angehöriger damit „hinfällig“. | Foto: Grüne Burgenland
  • Laut Grünen-Chefin Regina Petrik sei das SPÖ-Modell der Anstellung pflegender Angehöriger damit „hinfällig“.
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