Landesimmobilien
Rechnungshof schickt Prüfbericht an die Staatsanwaltschaft

  • Der Burgenländische Landesrechnungshof ortet im aktuellen Prüfbericht eine Vielzahl an „problematischen Sachverhalten“.
  • Foto: Screenshot/BLRH
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Der Bericht des Burgenländischen Landesrechnungshofes über die Gebarung der Burgenländischen Liegenschafts- und Beteiligungs GmbH beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft.

BURGENLAND. Der Burgenländische Landesrechnungshof (BLRH) überprüfte die Gebarung der Burgenländischen Liegenschafts- und Beteiligungs GmbH (BELIG), die im Juli 2020 in LIB-Landesimmobilien Burgenland GmbH umbenannt wurde. Der Haupttätigkeitsbereich der BELIG ist die Vermietung von Immobilien an das Land und landesnahe Unternehmen.  Prüfungszeitraum war 2016 bis 2019.

„Verdacht der Verwirklichung strafrechtsrelevanter Tatbestände“

Der brisanteste Teil des Prüfberichts findet sich auf der Seite 47 unter dem Titel „Nach Prüfungsabschluss“. Dort ist folgenden zu lesen: Im Zuge seiner Prüfungshandlungen erhielt der BLRH Kenntnis über Sachverhalte, die ihm Anlass zum Verdacht der Verwirklichung strafrechtsrelevanter Tatbestände gaben. Da die geprüften Stellen selbst im Rahmen ihrer schriftlichen Stellungnahme gemäß §7 Abs. 2 Bgld. LRHG diese objektiv begründete Verdachtslage nicht widerspruchsfrei enkräften konnten, übermittelt der BLRH die relevanten Sachverhalte an die zuständige Staatsanwaltschaft.
„Es geht um mutmaßlich zu hohe Ausgaben bzw. zu geringe Einnahmen für die BELIG und damit für die öffentliche Hand. Somit stellt sich automatisch die Frage, ob hier strafrechtswidriges Handeln ausgeschlossen werden kann“, sagte BLRH-Direktor Andreas Mihalits gegenüber der APA.

Kritik an Gehaltskomponenten

Einer der vielen „problematischen Sachverhalte“, auf die die Prüfer gestoßen sind, betrifft die Gehaltskomponenten der Mitarbeiter und der Geschäftsführung. Neben dem Fehlen eines dokumentierten Gehaltsschemas kritisierte die Landesrechnungshof eine außerordentliche Gehaltserhöhung für die Mitarbeiter im September 2019, die zwischen 3.3 und 18,5 Prozent lag – und für die es keine Genehmigungen durch den Aufsichtsrat oder die Generalversammlung gab. Zudem gewährt die BELIG im überprüften Zeitraum ihren Mitarbeitern Prämien in Höhe von rund 203.800 Euro, ohne dass dafür dokumentierte Kriterien zur Festlegung der Prämienhöhe vorlagen. Außerdem stand ein Teil der der Gehaltszahlung des Geschäftsführers im Widerspruch zu den Bestimmungen der Burgenländischen Vertragsschablonenverordnung.

„Nicht nachvollziehbare Preisnachlässe“

Ein weiterer massiver Kritikpunkt betraf mehrere Liegenschaftsveräußerungen mit zum Teil nicht nachvollziehbaren Preisnachlässen. Bei der Verwertung eines Liegenschafts- bzw. Aufschließungsgebiets habe die BELIG auch mehrfach gegen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches verstoßen.

Empfehlungen nicht umgesetzt

Der Rechnungshof wies außerdem kritisch darauf hin, dass die BELIG wesentliche Empfehlungen des BLRH aus seinen Vorberichten nicht umsetzte. So prüfte diesselbe Wirtschaftsprüfungskanzlei ohne Unterbrechung die Jahresabschlüsse für die Jahre 2016 bis 2019, obwohl der Rechnungshof bereits im Jahr 2013 einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungskanzlei empfahl.

LIB: „Vieles bereits umgesetzt“

In einer Aussendung weist LIB-Geschäftsführer Gerald Goger darauf hin, dass der Prüfbericht eine „relativ weit zurückliegende Vergangenheit –  vor der organisatorischen und strategischen Neuaufstellung der LIB“ – betrifft. Zu einem guten Teil seien die Vorschäge aus dem Bericht auch bereits umgesetzt. Goger betont außerdem, dass der Landesrechnungshof die Neuaufstellung der Landesimmobilien mehrmals ausdrücklich positiv erwähnt.

LIB will zur Aufklärung beitragen

Die LIB nimmt auch Stellung zu einem 2009 abgeschlossenen, 2011 geänderten sowie 2014 verlängerten Geschäftsführervertrag der BELIG, der insgesamt als nicht ausreichend dokumentiert betrachtet wird. „Hierzu habe die LIB bereits schriftliche Unterlagen an den BLRH nachgereicht und den Eigentümer vorab informiert. Die LIB nimmt zur Kenntnis, dass der BLRH sich veranlasst sieht, zu diesem Einzelaspekt auch eine Darstellung an die Justizbehörden zu übermitteln. Die LIB hat selbst bereits die notwendigen Maßnahmen gesetzt, um den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären und wird selbstverständlich der Justiz auf deren Nachfrage alle Unterlagen zu Verfügung stellen“, heißt es in der Aussendung.

SPÖ: „LIB-Neuaufstellung positiv bewertet“

Auch SPÖ-Wirtschaftssprecher Gerhard Hutter weist auf die Neuaufstellung der LIB hin, die vom Rechnungshof positiv bewertet wurde. „Das Land hat die Strategie für das Immobilienmanagement damit von Grund auf neu aufgesetzt. Seither sind eine neue Geschäftsführung sowie ein zum Teil neu besetzter Aufsichtsrat tätig“, so Hutter, der auch zur Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaftschaft Stellung nimmt.
„Wenn sich der Landesrechnungshof im Zuge einer Prüfung dazu veranlasst sieht, eine Darstellung an die Justizbehörden zu übermitteln, nehmen wir das natürlich zur Kenntnis und vertrauen darauf, dass die Behörden in gewohnter Art ebenfalls gewissenhaft und sorgfältig vorgehen. Ein Kooperieren mit den Behörden und das Setzen notwendiger Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts verstehen sich von selbst“, so Hutter.

ÖVP: „Politische Bombe“

Als „politische Bombe“ bezeichnet ÖVP-Klubobmann Markus Ulram den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes zur Gebarung der BELIG. „Die politische Verantwortung für die Gesellschaft lag im überprüften Zeitraum ausschließlich bei der SPÖ, namentlich sind das Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrat Heinrich Dorner“, erklärt Ulram und fordert gleichzeitig volle Aufklärung für die im Bericht festgehaltenen Vorwürfe.
„Es geht um Gesetzesverstöße und den Verdacht von Misswirtschaft und Untreue“, erläutert der Obmann des Landesrechnungshof-Ausschusses Thomas Steiner. „Die Vorwürfe sind offensichtlich so schwerwiegend, dass sich der Burgenländische Landesrechnungshof gezwungen sah, die Sachverhalte an die zuständige Staatsanwaltschaft zu übermitteln“, so Steiner.

Grüne: „Aufsichtsversagen der Landesregierung“

Die Grünen prangern das „erneute Aufsichtsversagen“ der Landesregierung an. „Der Aufsichtsrat hat all die Jahre weggeschaut und damit die mutmaßlich kriminellen Machenschaften des Geschäftsführers gedeckt. Der Aufsichtsrat, dessen Vorsitz immer ein Landesregierungsmitglied innehatte, hat schlampig gearbeitet“, kritisieren die Grünen in einer Aussendung. Sie sehen sich durch den vorliegenden Bericht des Landesrechnungshofs darin bestätigt, dass die ausgelagerten Betriebe stärker unter die Kontrolle des Landtags gehören .

NEOS: "Es ist unfassbar"

"Es ist unfassbar, was hier an Unregelmäßigkeiten festgestellt wurde. Da kann man jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und sagen, jetzt ist eh schon vieles anders", meint NEOS-Landessprecher Eduard Posch und fordert neben einer transparenten Aufarbeitung auch zwei Sofortmaßnahmen: "Eine umfassende Regierungserklärung des Landeshauptmannes zu dem vorliegenden Rechnungshofbericht im Landtag und eine komplette Neuaufstellung des Aufsichtsrates.“

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