MG GROSSHÖFLEIN
Streit um durch Bank-Skandal verlorenes Geld
Ein gerichtliches Nachspiel könnte die Causa in der Gemeinde Großhöflein haben.
Staatsanwaltschaft untersucht gegen Bürgermeister und Amtsleitung wegen Untreue.
Quelle: htpps://www.krone.at/2591405
Zehn Gemeinden haben durch die Commerzialbank Geld verloren.
Ein gerichtliches Nachspiel könnte die Causa Commerzialbank in der Gemeinde Großhöflein haben. Die Freie Liste Großhöflein (FLG) hat eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. In dieser wird dem Bürgermeister, der Vizebürgermeisterin und der Amtsleiterin Untreue vorgeworfen.
Großhöflein ist einer von zehn Orten, welche durch die Skandal-Bank einen finanziellen Schaden erlitten haben. Konkret hatte die Gemeinde 197.000 Euro bei dem Kreditinstitut veranlagt. Nachdem die Bank zusammenbrach, war das Geld weg. Zuletzt sprang das Land ein und bot an, diese Forderung (und den damit verbundenen langen Prozessweg) der Gemeinde zu einer bestimmten Quote abzukaufen. Das Angebot wurde angenommen, der Ort erhält dadurch zumindest einen Teil der verlorenen Summe wieder.
KEIN GEMEINDERATSBESCHLUSS FÜR WIEDERVERANLAGUNG ?
Aus Sicht der FLG hätte es jedoch erst gar nicht soweit kommen müssen. Diese argumentiert in einer Sachverhaltsdarstellung, dass der Gemeinderat nur eine Veranlagung bis 2017 beschlossen hätte. Für die darüber hinaus gehende Veranlagung habe es keinen Gemeinderatsbeschluss gegeben, heißt es weiter. Gegen Bürgermeister Heinz Heidenreich (SPÖ), Vizebürgermeisterin Maria Zoffmann (ÖVP) und die Amtsleiterin bestehe daher der Verdacht der Untreue.
Das Schreiben war ursprünglich an die Korruptionsstaatsanwaltschaft gerichtet und wurde mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt weitergeleitet. Dort heißt es, dass die Anzeige eingelangt sei und derzeit geprüft werde.
Ortschef überrascht Für Bürgermeister Heidenreich kommt die Sachverhaltsdarstellung aus dem heiteren Himmel. Erst kürzlich sei der Verkauf der Forderung einstimmig beschlossen worden. (Anm. FLG: mangels anderer Alternative, da selbständige Klageeinbringung der FLG im GR abgelehnt !) Zum Vorgehen der FLG könne er nur den Kopf schütteln. Offenbar habe die Liste nur das Ziel, den Bürgermeister und die Amtsverwaltung anzupatzen. „Es hat keinen Anlass gegeben, an der Veranlagung etwas zu ändern“, so Heidenreich. Die Sache sei auch von der Gemeindeaufsicht geprüft geworden. Zumal schon sein Vorgänger, Listen-Bürgermeister Wolfgang Rauter, die Veranlagung ebenfalls verlängert hätte (Anm. FLG: aber mit GR-Beschluss!)
Für alle Genannte gilt die Unschuldsvermutung!
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