Kurzarbeit im Burgenland
978 Anträge sind bereits genehmigt
Das AMS Burgenland managt die Kurzarbeit: 978 Firmen mit 12.157 Arbeitskräften können ab heute ihre März-Abrechnung einbringen und sich so Geld abholen.
BURGENLAND. Das Interesse burgenländischer Unternehmen an Kurzarbeit ist ungebrochen. Über 2.600 interessierte Firmen sind vorgemerkt, 978 Anträge sind bereits genehmigt, 12.157 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden unterstützt.
Warten auf Unterlagen
Bis zum 30. April werden die derzeit vorliegenden 800 vollständigen Anträge genehmigt sein. Bei 600 Anträgen wartet das AMS noch auf Unterlagen von den Betrieben. Das AMS Burgenland hat sehr rasch über 30 AMS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freigespielt bzw. befristet eingestellt, die die Flut an Kurzarbeitsanträgen erledigen.
Komplexe Abläufe
„Sobald die Anträge vorliegen, wird an ihrer Erledigung intensiv gearbeitet. Fehlende Unterlagen müssen eingeholt, Angaben überprüft und Sozialpartnerentscheidungen abgewartet werden“, erklärt AMS-Landesgeschäftsführerin Helene Sengstbratl die komplexen Abläufe, die hinter den Kulissen zu bewältigen sind, bevor die Förderung auf den Firmenkonten landet.
Tools zur Abrechnung
Um eine rasche Abrechnung zu gewährleisten, gibt es eine Kooperation mit der Buchhaltungsagentur und der Österreichischen Gesundheitskasse. Beide unterstützen das AMS bei der Abrechnung. Die Tools zur Abrechnung stehen nun zur Verfügung, sobald der Antrag bewilligt wurde, kann abgerechnet werden. Hier lohnt sich ein Blick auf die Homepage des AMS Burgenland. Hier findet man alle notwendigen Informationen und mehrere Erklärvideos zur Abrechnung.
https://www.youtube.com/watch?v=B3IlbSbvQ3Y&feature=youtu.be
Wann besteht Missbrauch bei Kurzarbeit?
Zu den derzeit kursierenden Vorwürfen, dass Fördergelder von Unternehmen ungerechtfertigterweise beantragt werden, stellt die AMS-Chefin klar: „Missbrauch bei Kurzarbeit besteht nicht, wenn mehr gearbeitet wird, als ursprünglich angegeben. Missbrauch ist es, wenn bei der Abrechnung zu viele Ausfallstunden eingereicht werden.“ Zuständig bei Missbrauchsverdacht ist die Finanzpolizei.
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