Antragstellung seit 12 Uhr mögllich
Härtefall-Fonds geht in die zweite Phase

- In der ersten Phase des Härtefall-Fonds wurden von der Wirtschaftskammer Burgenland rund 4.270 Anträge abgewickelt und 3,9 Mio. Euro an Schnellhilfe ausbezahlt. Am Montag startete die zweite Phase.
- Foto: WKO
- hochgeladen von Franz Tscheinig
Heute um 12 Uhr startete die zweite Phase des Härtefall-Fonds für Selbständige
BURGENLAND. Seit dem 20. April können Anspruchsberechtigte Anträge für Zahlungen aus der Phase Zwei des Härtefall-Fonds stellen.
Die Eckpunkte:
- Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) stehen maximal 2.000 € pro Monat über maximal drei Monate – gesamt bis zu 6.000 € – zur Verfügung.
- Die Gruppen der Antragsberechtigten (Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, erwerbstätige pflichtversicherte Gesellschafter, Neue Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Freie Berufe z. B. im Gesundheitsbereich) bleiben gleich. Allerdings wurden die Förderkriterien ausgeweitet: Mehrfachversicherte sind nun anspruchsberechtigt und Nebeneinkünfte sind kein Ausschlusskriterium mehr, werden jedoch bei der Ermittlung des Förderzuschusses angerechnet und reduzieren somit die Förderhöhe entsprechend.
- Die Antragsstellung ist weiterhin ausschließlich online via Formular möglich. Darin sind neben den personenbezogenen Daten, Unternehmensdaten sowie Informationen zu aktuellen Erträgen bzw. Betriebseinnahmen und Nebeneinkünfte anzuführen.
4.270 Anträge in Phase Eins
In der ersten Phase des Härtefall-Fonds wurden von der Wirtschaftskammer Burgenland rund 4.270 Anträge abgewickelt und 3,9 Mio. Euro an Schnellhilfe ausbezahlt.
Corona-Infopoint der Wirtschaftskammer
Anfragen zum Härtefall-Fonds sowie zu allen anderen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen werden vom Corona-Infopoint der Wirtschaftskammer unter wko.at/corona bzw. unter 05 90 907-2020 entgegengenommen.
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