Burgenland Energie
Heimischer Wirt klagte gegen Strompreiserhöhung
Wegen exorbitanter Strompreissteigerungen hat ein burgenländischer Gastronom geklagt - und in einem gerichtlichen Vergleich drei Viertel der Summe zugesprochen erhalten. Burgenland Energie hält fest: dies sei kein Zugeständnis - es sei korrekt verrechnet worden - sondern Vermeidung unnötiger Prozesskosten.
BURGENLAND. Starke Strompreis-Erhöhungen erschwerten im Herbst letzten Jahres zahlreichen Burgenländischen Betrieben und auch Privaten die finanzielle Situation. Rechtsanwalt Patrick Mittlböck der Kanzlei BRANDL TALOS in Wien vertrat einen burgenländischen Gastronom im Prozess gegen Burgenland Energie und erwirkte einen Vergleich. Die Senkung der Stromkosten von 38 auf 16,5 Cent pro Kilowattstunde bis September und eine 75-prozentige Rückzahlung der Mehrkosten sind das erfreuliche Ergebnis für den Wirten: "Dank kompetenter Unterstützung gelang es, dem Energieversorger entgegenzutreten und den Rechtsweg positiv zu bestreiten. Unser Familienunternehmen drohte aufgrund der exorbitanten Strompreissteigerung in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten.", berichtete die Krone Burgenland am Montag.
Erhöhungen wirklich gerechtfertigt?
Zahlreichen Burgenländischen Betrieben ging es ähnlich - die Strompreiserhöhungen gefährden die Existenz von Klein- und Mittelbetrieben. Ob die drastischen Erhöhungen wirklich gerechtfertigt sind, kommt stark auf den einzelnen Fall an. Ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht, hängt zunächst vom Grund der Erhöhung ab. Ein Energieversorger hat das Recht, Kostensteigerungen an den Endverbraucher weiterzugegeben, dies aber nur im selben Ausmaß der Erhöhung.
Zudem müssen Kunden über die Preissteigerung, deren Grund und Kostenstruktur im Detail informiert werden. Neben dem Umstand zur Erhöhung ist der Stromanbieter auch verpflichtet über Rücktrittsmöglichkeiten zu informieren. Eine allfällige Preissenkung ist anschließend ebenso zwingend im selben Verhältnis wieder weiterzuverrechnen. Wurde dies nicht oder nur zum Teil erfüllt, können Ansprüche bestehen, so Patrick Mittlböck. Stromanbieter die viel Strom eigenproduzieren - beispielsweise durch Wind- oder Wasserkraft - sind gegebenenfalls von einer Markterhöhung weniger betroffen und dürften entsprechend auch weniger Preissteigerung geltend machen.
Wie kam es zu der Strompreiserhöhung?
Die Preiserhöhung wurde im aktuellen Verfahren bei Gericht von der Burgenland Energie damit begründet, dass sich der Marktpreis für Strom im Jahr 2022 enorm erhöht hatte. Der Strom, der im Konzern (hauptsächlich durch Windkraft) selbst produziert wird, sei aber teuer am Markt verkauft und von einer anderen Konzerngesellschaft am Markt zurückgekauft und zum teureren Preis an die Kunden weitergegeben worden - so der Vorwurf. Das Handelsgericht Wien hat diese Vorgehensweise im Verfahren als unzulässig erklärt. Das sei ein Grund, warum die Burgenland Energie einem Vergleich zugestimmt hat, das innerhalb von neun Monaten mehr bezahlte Entgelt für Strom teilweise zurückzuzahlen sowie einen geringeren Verbrauchspreis für eine gewisse Periode zu akzeptieren.
Burgenland Energie: "Vergleich kein Zugeständnis"
Burgenland Energie weist dies zurück. Es haben - so Burgenland Energie - zahlreiche individuelle Gespräche mit dem Business-Kunden stattgefunden, man war um eine Lösung bemüht. Der Kleinunternehmer hätte immer die Möglichkeit gehabt, den Anbieter zu wechseln und einen gegebenenfalls günstigeren Tarif für sich zu wählen. Im Laufe des Verfahrens wurde schließlich von beiden Seiten beschlossen - um einen jahrelangen Rechtsstreit mit entsprechenden Kosten zu umgehen - einen Vergleich zu schließen: "Dieser Vergleich berührt NICHT die Tarifgestaltung, sondern ausschließlich die individuelle, konkrete Kommunikation mit dem einzelnen Businesskunden." so die Pressestelle der Burgenland Energie. "Dieser Vergleich diente ausschließlich dazu, höhere (Prozess)Kosten zu verhindern. Unsere Rechtsposition ist und bleibt unverändert, dass wir uns auch in diesem individuellen Fall korrekt und richtig verhalten haben."
Rechtliche Lage für Private u Großbetriebe
Will man den eigenen Tarif dennoch prüfen lassen, so ist zu differenzieren. Für Großbetriebe gelten andere Gesetzte als für Kleinunternehmer. Im vorliegenden Fall war der Mandant ein Kleinbetrieb und damit – ähnlich wie ein Verbraucher nach dem KSchG (Konsumentenschutzgesetz) – geschützter Endverbraucher. Anzuwendendes Gesetz ist das ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz), dessen Bestimmungen einschlägig Preiserhöhungen bei unbefristeten Verträgen, Preiserhöhungen im Umfang der zugrundelegenden Preiserhöhung und Kleinunternehmer besonders geschützt. Größere Unternehmer haben grundsätzlich ähnliche Möglichkeiten, aber andere rechtliche Argumente. Hier müsse von Fall zu Fall individuell geprüft werden.
Habe ich einen Anspruch?
Was ist, wenn im letzten Jahr eine Erhöhung stattgefunden, aber nicht umgehend beeinsprucht wurde? Grundsätzlich verjährt der Anspruch erst nach drei Jahren. Wenn der bestehende Vertrag vom Stromanbieter gekündigt und der Endverbraucher aufgefordert wurde, einen neuen Vertrag mit neuen Preisen abzuschließen, so ist dies rechtlich fragwürdig, weil zum Abschluss womöglich hineingedrängt wurde. Aber auch hier können die rechtlichen Möglichkeiten nur individuell geprüft werden, eine pauschale Rechtsauskunft die für jeden Fall gilt, gibt es nicht. Individuelle Gespräche mit einem Anwalt vom Fach können Licht ins rechtliche Dunkel bringen.
Info-Veranstaltungen für Betriebe
Betriebe können sich im August bei den spezifischen Info-Veranstaltungen im Burgenland informieren. Egal ob Winzer, Thermen oder Gastronomiebetriebe, die Erhöhung von Strompreisen ist vor allem seit letztem Jahr für viele burgenländische Betriebe ein großes Thema. Bei den Info-Veranstaltungen bieten Rechtsanwälte Auskunft für Unternehmen:
- 8. August 2023: Kirchenwirt Mirth in Eltendorf
- 9. August 2023: Karlwirt in Winden
- 10. August 2023 Pannonia Roth in Bernstein
Die Veranstaltungen finden jeweils von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.
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