Bankengipfel zur Commerzialbank
Hilfsmaßnahmen für Privat- und Firmenkunden
Nach einem Treffen mit Bankenvertretern kündigte LH Hans Peter Doskozil einen 5-Millionen-Euro-Haftungsrahmen für Unternehmen sowie die Sicherstellung eines Ersatzkontos für Privatkunden an.
BURGENLAND. Im Gespräch mit den Banken sei es darum gegangen, „wie es gelingt, die betroffenen Privatkunden und die betroffenen Firmenkunden so gut wie möglich aufzufangen und dafür Sorge zu tragen, dass eine Liquidität vorhanden ist“, so Doskozil.
Ersatzkonto mit Rahmen bis 1.000 Euro
Damit alle Privatanleger disponierfähig sind, soll die Eröffnung eines Ersatzkontos ermöglicht werden, mit einem Rahmen von bis zu 1.000 Euro. Ein neues Konto ist notwendig, um die von der Einlagensicherung garantierten Zahlungen an die Kunden auszubezahlen.
Erstkreditrahmen für Unternehmen bis zu 100.000 Euro
Schwieriger sei die Situation am Unternehmenssektor. Für die Bereitstellung von Kreditrahmen müsste die Bonität der Unternehmen geprüft werden, was Verzögerungen zur Folge haben könne. „Wir sind deshalb zur Übereinkunft gekommen, dass das Land Burgenland noch diese Woche einen Regierungsbeschluss fassen wird, um fürs Erste einen Haftungsrahmen für Unternehmen von fünf Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das heißt, dass im Einzelfall jedes Unternehmen einen Erstkreditrahmen bis zu 100.000 Euro bekommt, den wir seitens des Landes mit 80 Prozent besichern, sodass relativ rasch Betriebsmittelkonten eröffnet werden können und in weiterer Folge dann die Löhne der Mitarbeiter bezahlt werden können“.
Haftungsfreigabe innerhalb einer Woche
Dazu müssten die Unternehmen den Banken zunächst ihre Finanzsituation darlegen; nach Beurteilung durch die Bank müssen sich diese an die WiBuG wenden. Innerhalb einer Woche erteile diese die Haftungsfreigabe. „Damit kommt es relativ rasch wieder zu einer Liquidität der Unternehmen. Das ist ein wichtiger Schritt, den wir heute vereinbart haben, mit dem man nach außen signalisiert: Wir sind nicht nur Partner für die Privatkunden, wir wollen uns auch um die Unternehmen kümmern - und schließlich auch um die Beschäftigten dieser Firmen“, betont Doskozil.
Betroffene UnternehmerInnen können sich für weitere Informationen zu den Haftungen an die von der WiBuG eingerichtete Hotline (059010/210) wenden.
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