Kritik an Kochers Teilzeit-Plänen
„Soziale Bankrotterklärung unserer Regierung“
Die Ankündigung von Arbeitsminister Martin Kocher, Vollzeit-Jobs zu stärken und bei Teilzeit-Arbeit die Sozialleistungen einzuschränken, sorgte auch im Burgenland für empörte Reaktionen. Kritik kommt auch zu den Plänen, die geblockte Altersteilzeit abzuschaffen.
BURGENLAND. „Ein Schlag ins Gesicht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Sozialleistungen beziehen. Diese Ankündigung ist eine soziale Bankrotterklärung unserer Regierung“, mit diesen Worten reagiert Sozial- und Wirtschaftslandesrat Leonhard Schneemann auf die Pläne von ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher.
„Frauen besonders betroffen“
„Besonders betroffen sind dabei wieder Frauen, die aufgrund ihrer Betreuungspflichten nur Teilzeit arbeiten gehen können. Diese bestrafen, aber beim Ausbau der flächendeckenden Kinderbetreuung weiterhin säumig bleiben?“, so Schneemann, der die Bundesregierung auffordert, endlich für bessere Löhne und attraktivere Rahmenbedingungen wie Gratiskindergarten sorgen.
Geblockte Altersteilzeit
Kritik hagelt es auch für die Ankündigung der schwarz-grüne Bundesregierung, die geblockte Altersteilzeit abzuschaffen. Die Sozialrechtsberatung der Arbeiterkammer Burgenland ist seitdem mit Anrufen betroffener Burgenländerinnen und Burgenländer konfrontiert.
„Mit der Abschaffung der Blockvariante nimmt die Regierung vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Beschäftigungsverhältnis zu bleiben. Ihnen droht Arbeitslosigkeit oder die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension“, kritisiert AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
„Gravierende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen“
Seit dem Jahr 2019 haben mehr als 2.400 Burgenländerinnen und Burgenländer die Möglichkeit von Altersteilzeit in Anspruch genommen. „Es sind Menschen wie sie, die insbesondere in körperlich und psychisch höchst anspruchsvollen Berufen tätig sind, für die die Abschaffung der Block-Variante der Altersteilzeit eine gravierende Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen im Sinne von alternsgerechtem Arbeiten darstellt“, gibt Sozialrechtsexpertin Brigitte Ohr zu bedenken.
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