Obsorge: SYSTEMFEHLER ÖSTERREICH, wie lange noch? Obsorge-Tourismus Österreich und der Mythos der Feministinnen

- hochgeladen von Jürgen Baumgartner TEAM VATERVERBOT (OST)
Utl.: Oder wie sich Mütter auf Kosten der Kinder, Väter, des Staates finanzieren und Minderjährige missbrauchen.
Wie das PROFIL in seinem Artikel „Löhne: Die Wahrheit über die Ungleichheit“ aufdeckt: „Frauen und Männer verdienen in Österreich bei gleicher Arbeit ähnlich viel.“
Quelle: http://www.profil.at/articles/1213/560/323607/einkommen-loehne-die-wahrheit-ungleichheit
Nach Einführung der verpflichtenden Einkommensberichte vergangenes Jahr erklärte die ÖVP stolz, „keinen Handlungsbedarf“ zu haben, da eine Überprüfung „keine strukturellen Unterschiede bei der Bezahlung von Frauen und Männern“ ergeben habe. Gabriele Heinisch-Hosek frohlockte: „Wir haben es schwarz auf weiß: Keine Einkommensnachteile für Frauen“.
Da sich die etablierte „ständige Rechtssprechung“ in Österreich auf aus grauer Vorzeit stammenden OGH-Sprüchen fußen und bis heute wirken, stimmen Gesetz und gesellschaftliche Wirklichkeit nicht mehr überein. Antiquiertes Pflegschaftsrecht seit über 30 Jahren, wie der 1. und 2. Männerbericht des „bmask, Bundeministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ ergeben hat.
Derzeit ist das Recht in Österreich grundsätzlich auf der Seite der Frau beziehungsweise Mutter, weil das Gesetz davon ausgeht, dass die Frau der (finanziell) schwächere Part ist, aber dafür mehr Zeit für die Kindeserziehung hat. Hinter dieser gesellschaftspolitisch eher antiquierten Einstellung versammeln sich Frauenrechtler(inne)n. „Für Helene Klaar (Dr.in Helene Klaar, Rechtsanwältin und Feministin, Wien) sind Scheidungen seit 35 Jahren unverändert“. Dies soll wohl so bleiben, denn es stellt ein finanzielles Problem für Unterhaltsverpflichtete dar und führt in der Regel Väter in die manifeste Armut. Dieses Druckmittel soll anscheinend nicht aufgegeben werden.
Wie Vaterverbot in Zusammenfassenden Studien bestätigen kann, leben 37% der Väter unter der Armutsgrenze und 26% müssen mit Euro 580,00 oder noch darunter ihre Existenz finanzieren.
Quelle: http://www.vaterverbot.at/fileadmin/downloads/flyer/FlyerVaterverbot2010_Armut.PDF
Wie sich Alleinerziehende den gewünschten Lebensstandard finanzieren wird im Artikel zur „Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), soziale Auswirkungen und dauerhafte Entsorgung von Unterhaltsverpflichteten“ aufgezeigt. Treffend fasst die Auskunftsstelle der MA 40 (Sozialamt Wien) zusammen: „Unterhaltspflichten und gerichtlich aufoktroyierte Schulden aus Aufteilungsverfahren sind nicht Aufgabengebiet des Resorts und Privatsache. Väter können sich einschränken. Kinder und Mütter nicht. Bitte wenden Sie sich an das MAG 11 (Amt für Jugend und Familie) und Pflegschaftsgerichte, wir sind zur BMS nur ausführendes Organ der Politiker, sprich Frauenministerin und können keine weitere Empfehlungen aussprechen.“ Quelle: http://regionaut.meinbezirk.at/wien-01-innere-stadt/politik/bedarfsorientierte-mindestsicherung-bms-soziale-auswirkungen-und-dauerhafte-entsorgung-von-unterhaltsverpflichteten-d131731.html
Eine Mutter die Teilzeit arbeiten geht, kann leicht besser bezahlte Überstunden machen, als Frauen oder Männer, welche Vollzeit arbeiten gehen. Wegen des geringeren Grundgehaltes durch Teilzeitarbeit, das in die unbereinigten Statistiken eingehen (siehe Profilanalyse), erhalten Mütter, besonders „offiziell Alleinerziehende“ noch dazu staatliche Förderungen, Sozialtransferleistungen und Steuererleichterungen und finanzieren sich gerne über die BMS.
Kurzerklärung einer Mutter: Ich bleibe lieber bei den Kindern, bin offiziell AlleinerzieherIn in Teilzeit, kann über meine Zeit leichter verfügen und habe lieber jetzt das Geld im Börs’l, als auf einen ungewissen Pensionsanspruch in 30 bis 40 Jahren hoffen. Man(n) wird mich schon erhalten.“
Dies spiegelt auch der Bericht des Familienministerium: „Wir bleiben lieber zuhause und bekommen Kinder“
Die AKNÖ bestätigt, in einer APA-Aussendung dass vor allem AlleinerzieherInnen in den Genuss der Bedarfsorientierten Mindestsicherung kommen: "Die Zahlen zeigen eines: Armut ist in Niederösterreich weiblich", sagt AKNÖ-Sozialexpertin Mag. Silvia Feuchtl. "60 Prozent der BMS-BezieherInnen sind Frauen." Besonders deutlich fällt der Geschlechterunterschied bei AlleinerzieherInnen aus. "Hier gibt es fast keine Männer", sagt Feuchtl.“
Auch die Daten der Stat. Austria zeigen, nur 41,7% der Frauen setzen aktive Maßnahmen zur Arbeitssuche. Solange es ein lukratives Geschäft für Mütter ist, werden die besten Arbeitsmarktförderungsprogramme für Frauen nicht fruchten.
Änderungen zu der einseitigen Rosinenpickerei wollen natürlich FeministInnen verhindern und verstecken sich hinter den gewalttätigen Männern, klaffende Lohnschere und setzen die Kinder als Druckmittel über das Umgangsrecht ein. Dies führt zur bereits wissenschaftlich anerkannten Eltern-Kind-Entfremdung (PAS-Syndrom).
Dies hat Vaterverbot in seinen zusammenfassenden Studien (Bericht über Gewalt an Männern, Bericht zum PAS-Syndrom und Armutsbericht) bereits nachgewiesen und wird nun durch unabhängige Stellen bestätigt. Zu diesen Studien gibt es bereits internationales Interesse.
Helene Klaar zur gemeinsamen Obsorge weiter: „Überdurchschnittliche Betreuung oder gar Doppelresidenz sind überhaupt das Ende des Geldunterhalts, dann gibt es nur mehr einen Lebenstandardausgleich“. Somit ist das verfassungsrechtlich verankerte Recht der Kinder auf beide Elternteile, nach Ansicht der Feministinnen, unter allen Umständen zu verhindern.
Deshalb wird auch seit Jahren über diese notwendigen gesellschaftspolitischen Veränderungen ZUM WOHLE DES KINDES diskutiert. Ein erster Schritt wurde durch den KindRÄG -Entwurf 2012, dem Parlament vorliegend, gesetzt. Vor einem Jahr wurden die Rechte der Kinder in die Bundesverfassung aufgenommen. Bis dato wurden keine verfassungsrechtlichen Schritte gesetzt und dies von den Oppositionsparteien auf das Massivste bemängelt.
Die vorhandene Problematik wird auch im Medienfall des dänischen obsorgeberechtigten Vaters widergespiegelt,: „Mutter verschleppt Kind nach Österreich. Obsorge berechtigter dänischer Vater wird per Haftbefehl durch Europa gejagt und medial vorverurteilt“. Bekommnen wir nun auch einen Obsorgetourismus nach Österreich?
Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120404_OTS0155/vaterverbotat-mutter-verschleppt-kind-nach-oesterreich
Aus oben genannten Gründen fordert Vaterverbot, neben dem Umgangsrecht, auch eine neues gerechtes Unterhaltsrecht. Nachzulesen unter: Wie ein neues Unterhaltsrecht aussehen muss“
Quelle:http://www.vaterverbot.at/fileadmin/downloads/newsletter/VaterVerbotUnterhaltArmut_online.pdf
Wie lange wollen die verantwortlichen Politiker noch zusehen, dass dies nicht dem Wohle des Kindes entspricht, produzierte Sozialfälle langfristig nicht finanzierbar sind und das Mutter und Vater lebenslänglich Eltern bleiben und dies nicht mit der Trennung endet. Seit einem Jahr liegt nun auch Verfassungsbruch vor!
Argumente wie gewalttätige Männer, klaffende Einkommensschere zählen nicht mehr! Jetzt gilt es noch das PAS-Syndrom (Eltern-Kind-Entfremdung) zu verhindern.
ICH BIN VATER UND KEIN BESUCHER
ARMUT IST VÄTERLICH, DIE BEWUSST IGNORIERTE WAHRHEIT
TEAM VATERVERBOT-OST
Ing. Jürgen Baumgartner
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